Seit über einem Jahr laufen die Meineid-Ermittlungen gegen AfD-Chefin Frauke Petry. Nun soll ihre Immunität als Abgeordnete im sächsischen Landtag aufgehoben werden - wenige Wochen vor der Bundestagswahl.

Dresden - Wenige Wochen vor der Bundestagswahl steht AfD-Chefin Frauke Petry wohl bald ohne parlamentarische Immunität da. Der zuständige Ausschuss des sächsischen Landtags stimmte am Donnerstag einem Antrag der Dresdner Staatsanwaltschaft zu, der Fraktionschefin den Schutz vor Strafverfolgung zu entziehen. Da der Beschluss einstimmig fiel, tritt er ohne weitere Befassung des Landtags in Kraft, so es binnen einer Woche nach der schriftlichen Information der Abgeordneten keinen Widerspruch gibt. Und damit rechnet niemand.

 

Dann wäre der Weg frei für die Staatsanwaltschaft, Anklage wegen des Verdachts des Meineides oder fahrlässigen Falscheides zu erheben. Petry selbst hatte sich im Vorfeld für die Aufhebung ihrer Immunität ausgesprochen. Ein Strafverfahren biete ihr die Möglichkeit, sich öffentlich zu den Vorwürfen zu äußern, sagte sie. „Das war bisher nicht möglich.“

Die Staatsanwaltschaft ermittelt seit mehr als einem Jahr gegen die 42-jährige Bundes- und Landesvorsitzende. Hintergrund sind widersprüchliche Aussagen von ihr und AfD-Schatzmeister Carsten Hütter vor dem Wahlprüfungsausschuss des Landtages im Zusammenhang mit der Aufstellung der Kandidatenliste zur Landtagswahl 2014. Daraufhin waren zwei Strafanzeigen gegen Petry gestellt worden. Die Ermittlungen gegen Hütter wurden bereits im Mai eingestellt.

AfD-Generalsekretär erwartet Unschuldsbeweis

Uwe Wurlitzer, AfD-Generalsekretär und Parlamentarischer Geschäftsführer seiner Partei im Landtag, begüßte die Entscheidung. Auch er gehört dem Ausschuss an: „Damit ist das Ganze hoffentlich in naher Zukunft abgeschlossen.“ Am Ende des Verfahrens könne nichts anderes stehen als die Unschuld von Petry, sagte er der Deutschen Presse-Agentur. „Ich bin da ganz gelassen und absolut sicher, dass Frau Petry keinen Meineid geleistet hat.“

In der Aufhebung der Immunität zu diesem Zeitpunkt sieht Wurlitzer ein Wahlkampfmanöver des politischen Gegners. „Jetzt liegt es an der Staatsanwaltschaft, deutlich zu machen, warum es notwendig war, das vor der Bundestagswahl zu machen. Ich glaube aber, dass sich jeder Bürger seinen Reim darauf machen kann.“

Harald Baumann-Haske, Obmann der SPD im Ausschuss, wies das zurück: „Hätten die zerstrittenen AfD’ler die Beratungen im Wahlprüfungsausschuss nicht verzögert, wäre uns die Befassung mit der Causa Petry ganz erspart geblieben. Will Herr Wurlitzer jetzt davon ablenken, dass die AfD das Thema selbst bewusst in den Wahlkampf gezogen hat, um sich wieder einmal als Opfer darzustellen?“

Holprige Einleitung des Ermittlunsgverfahrens

„Die Staatsanwaltschaft hat nach dem, was uns als Ausschuss vorliegt, gründlich ermittelt und sieht in zwei Aussagen von Frau Dr. Petry den begründeten Verdacht des Meineids. Ob dieser Vorwurf eines Verbrechens, der somit im Raum steht, berechtigt ist, muss das zuständige Gericht entscheiden“, betonte Linke-Politiker Klaus Bartl. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung. Katja Meier (Grüne) fand es „richtig und wichtig“, dass nun ein Gericht entscheidet.

Bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens war holprig. Die Staatsanwaltschaft Dresden hatte sich im Mai vergangenen Jahres zunächst dagegen entschieden. Ihre Begründung, dass der Wahlprüfungsausschuss keine zur Abnahme von Eiden zuständige Stelle im Sinne des Strafgesetzbuches sei, war jedoch kurz darauf von der Generalstaatsanwaltschaft kassiert worden.

Für Petry ist allein schon der Vorwurf des Meineids eine Bürde im Wahlkampf - von einer möglicherweise noch vor der Wahl folgenden Anklage ganz zu schweigen.

Ihre innerparteilichen Gegner im sächsischen Landesverband hatten schon im Juni versucht, ihr deshalb die Direktkandidatur für den Bundestag im Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge zu entziehen. „Wie wollen wir als Wahlkämpfer der Partei, die für Recht und Ordnung eintritt, den Bürgern gegenübertreten?“, hieß es zur Begründung. Auch wenn der Antrag scheiterte, der Makel blieb.