Der Missbrauchsfall von Staufen hat Deutschland schockiert. Nun fällt das Urteil gegen die Haupttäter. Was brachte der Prozess zutage?

Psychologie/Partnerschaft: Florian Gann (fga)

Stuttgart - Schwerer sexueller Missbrauch, Vergewaltigung und Zwangsprostitution in fast 60 Fällen: Mehr als zwei Jahre lang erlebte ein heute Zehnjähriger ein Martyrium durch seine Mutter und deren Partner. Vier Fälle betreffen die damals dreijährige Tochter einer Bekannten. Gegen die beiden Haupttäter im Staufener Missbrauchsfall fällt an diesem Dienstag am Landgericht Freiburg das Urteil. Die Staatsanwaltschaft fordert für den einschlägig vorbestraften Christian L. (39) dreizehneinhalb Jahre Haft, im Anschluss Sicherungsverwahrung. Die Mutter Berrin T. (48) soll vierzehneinhalb Jahre in Haft. Der psychiatrische Gutachter sieht keine Wiederholungsgefahr. Die per Video aufgezeichneten Gewalttaten erschütterten auch erfahrene Ermittler. „Es sind Bilder und Töne, die sich einbrennen im Kopf“, sagt Peter Egetemaier, Chef der Freiburger Kriminalpolizei.

 

Wer ist schon verurteilt?

Sieben Angeklagte stehen in direktem Zusammenhang mit dem Missbrauch des Zehnjährigen. Neben den Hauptangeklagten sind das drei weitere Deutsche, ein Schweizer und ein Spanier. Der 33-jährige Spanier wurde als letzter „Kunde“ an diesem Montag zu zehn Jahren Haft und 18 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Er hatte den Jungen 15 Mal missbraucht und mehrere Zehntausend Euro dafür bezahlt. Er wollte Christian L. und Berrin T. sogar ein Haus in Staufen kaufen, um im Gegenzug jederzeit Zugriff auf den Jungen zu haben.

Als „den Schlimmsten“ bezeichnete der Junge einen 41-jährigen aus der Nähe von Freiburg. Er vergewaltigte das Kind zwei Mal und war wegen Missbrauchs vorbestraft. Der Gelegenheitsarbeiter hatte den damals Achtjährigen gefesselt, missbraucht, geschlagen und beleidigt, obwohl dieser Schmerzen und massiven Ekel äußerte. Der Mann muss zehn Jahre hinter Gitter und dann in Sicherungsverwahrung. Dieses ist als einziges Urteil in den Staufen-Prozessen bereits rechtskräftig. Die weiteren Urteile: Ein 37-jähriger Schweizer wurde zu acht Jahren Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt. Eine Soldat (50) muss acht Jahre ins Gefängnis ohne Sicherungsverwahrung. Ein 44-Jähriger aus Schleswig-Holstein wandert ebenfalls acht Jahre ins Gefängnis mit anschließender Sicherungsverwahrung. Er war den Ermittlern in die Falle gegangen, als er anreiste, um den Jungen zu missbrauchen und zu töten.

Wie tritt Christian L. auf?

Die Mutter des Jungen hatte nicht nur von dem Missbrauch gewusst, sie hatte auch mitgewirkt. Was sie dazu trieb, weiß niemand. Vor Gericht hatte sie dazu bisher keine Antworten geliefert. „Ihre Motive sind nach wie vor unklar“, sagt Staatsanwältin Nicola Novak. Emotionslos sitzt Berrin T. bei den Verhandlungen im Gerichtssaal, sie zeigt auch keine Reue. Seit ihrer Verhaftung im September 2017 hat sie sich nicht ein einziges Mal nach ihrem Sohn erkundigt. Christian L. gab an, sie habe ihm den Jungen zum Missbrauch überlassen, aus Angst sonst von ihm verlassen zu werden. L. hatte schon bald nach dem Kennenlernen klargemacht, dass er vor allem Interesse an ihrem Sohn habe. Der psychiatrische Gutachter attestierte T. geringe Emotionalität, wenig Mitgefühl und einen niedrigen Intelligenzquotienten. „Es lässt sich auf keinen Fall behaupten, dass sie pädophil wäre“, so der Gutachter. In ihrem wenig entwickelten Normen- und Wertegerüst sei begründet, dass sie die eigenen Interessen über die ihres Sohne stellte. Hörig sei sie ihrem Lebensgefährten – entgegen dessen Behauptung – nicht gewesen.

Wie ging Christian L. vor?

Vor Gericht gibt L. den Aufklärer. Er sagt gegen Mittäter aus und fordert Haftstrafen: „Das ist mein Beitrag zur Gerechtigkeit.“ Im Prozess redete er viel und sagte sogar öffentlich aus. „Ich war die treibende Kraft“, sagt er – und: „Ich bin hier die Hauptperson.“ Der 39-Jährige hat den Sohn seiner Ex-Freundin, von dem er sich „Papa“ nennen ließ, am häufigsten missbraucht und sagt trotzdem: „Das Verhältnis zwischen uns war gut.“ Das Kind habe ihm vertraut, sagte er aus. Empathie oder Mitleid weckte das nicht bei ihm.

Wie geht es dem Opfer?

Anfangs habe der Junge noch nach seiner Mutter gefragt, sagte die Polizistin aus, der sich der Junge als erster anvertraute: „Mittlerweile aber nicht mehr.“ Ein bis zwei Jahre werde es noch dauern, bis er überhaupt eine Therapie beginnen könne. Die Gewalt sei noch zu präsent als dass er darüber reden könne. Derzeit sei er „beschäftigt mit dem Ankommen in seinem neuen Leben“, dafür solle man ihm Zeit lassen. Das Kind lebt in einer Pflegefamilie. Die Bindung zu seinen Betreuungspersonen sei eng, der Junge gehe gerne zur Schule, heißt es.

Welche Rollte spielten Jugendamt und Familienrichter in dem Fall?

Die Arbeit des beteiligten Jugendamtes und der Familienrichter wirft viele Fragen auf. Der Junge wurde schon vor Aufdeckung des Falles vorübergehend in Obhut genommen, dann aber wieder zu Berrin T. zurückgebracht. Das Vorgehen der Behörden war unkoordiniert. Ein Beispiel: Der Junge erzählte im Juni 2017 einem Mitschüler, dass er sich zu Hause „ausziehen und anschauen lassen müsse.“ Eine Lehrerin meldet das dem Jugendamt, wenige Tage später fragte auch der Rektor der Schule bei Amt nach. Getan hat sich nichts. Der zuständige Sozialarbeiter hatte weder nachgehakt noch den Hinweis an Polizei und Gerichte weitergeleitet. Die Informationen seien „zu vage“ gewesen. Derselbe Sozialarbeiter hatte bereits im April 2017 die Inobhutnahme des Jungen veranlasst: Man wusste beim Jugendamt, dass Christian L. als einschlägig vorbestrafter Pädophiler bei Berrin T. und dem Kind einzogen war. Weil es keine konkreten Hinweise auf Missbräuche gab und die Mutter per Antrag darauf drängte, dass ihr Sohn wieder bei ihr einziehen kann, entschied das Familiengericht, dass der Junge zurückkehren soll.

Welche Konsequenzen fordern die Ermittler?

Um Sexualstraftäter aus der Deckung zu locken, will der Chef der Freiburger Kriminalpolizei mit computergenerierten Kinderpornos Jagd auf Anbieter solcher Bilder im Darknet machen. „Wer sich in Chats bewegt, wer sich in diesen Foren bewegt und mitmachen will, der muss Material liefern“, sagte Peter Egetemaier im „Morgenmagazin“ von ARD und ZDF: „Wer das nicht tut, wird sofort erkannt als Polizeibeamter. Das muss man dringend ändern.“ Unterstützung bekommt er von Landesjustizminister Guido Wolf (CDU). Er nannte computergenerierte Kinderpornos ein wichtiges Instrument für Ermittler im Kampf gegen Missbrauch von Kindern.