Nach dem Missbrauchsfall in Freiburg wollen die Behörden, die mit dem neunjährigen Missbrauchsopfer befasst waren, ihre Entscheidungen kritisch aufarbeiten.

Freiburg - Im Fall des jahrelangen Missbrauchs eines Neunjährigen im Raum Freiburg wollen die Behörden nach deutlicher Kritik ihr Vorgehen aufarbeiten. Dabei werde auch die Frage der Kontrolle gerichtlicher Auflagen analysiert, teilte das Amtsgericht Freiburg am Donnerstag mit. Das Ergebnis werde veröffentlicht.

 

Die Behörden stehen unter starker Kritik

„Das Schicksal des Jungen macht (...) die unmittelbar mit der Fallbearbeitung in Berührung kommenden Personen bei Justiz und Landratsamt betroffen und belastet sie schwer“, teilte das Amtsgericht mit. Konkret sei eine Bewertung durch das Familiengericht Freiburg, die Familiensenate des Oberlandesgerichts Karlsruhe, die Außensenate in Freiburg und den Fachbereich Soziales und Jugend des Landratsamts Breisgau-Hochschwarzwald geplant.

Der Fall war vergangene Woche bekannt geworden und hatte auch zu Kritik an Justiz und anderen Behörden geführt. Den Ermittlungen zufolge hatten die Mutter und ihr Lebensgefährte den Jungen im Internet für Vergewaltigungen angeboten. Dabei hätte der einschlägig vorbestrafte Mann gar keinen Kontakt zu Minderjährigen haben dürfen.

Keine Anhaltspunkte für Missbrauch gehabt

„Zum Zeitpunkt der Verhandlungen des Familiengerichts und des Oberlandesgerichts 2017 waren weder dem Jugendamt noch den beiden Gerichten sexuelle Straftaten zu Lasten des Jungen bekannt“, sagte ein Sprecher des Amtsgerichts. Auch habe es keine konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben.

„Erst recht lagen zum damaligen Zeitpunkt keine Fakten oder auch nur Vermutungen dafür vor, dass die Mutter des Jungen in einen tatsächlich schon erfolgten Missbrauch des Kindes verwickelt war“, hieß es in einer Mitteilung des Amtsgerichts.