Mobbing an Islamzentrum? Schlichtung geplatzt: Arabisch-Lektor und Uni Tübingen streiten weiter

Einweihung des Tübinger Islamzentrums 2012 mit viel Prominenz, rechts: die damalige Bildungsministerin Annette Schavan. Foto: picture alliance / dpa/Franziska Kraufmann

Nach der Mobbing-Klage eines Dozenten am Tübinger Islamzentrum scheitert eine Einigung. Jetzt folgt das ordentliche Gerichtsverfahren. Er spricht von neuen Schikanen.

Der Arabisch-Lektor A. am Tübinger Zentrum für Islamische Theologie (Zith) und die Universität können ihren Rechtsstreit nicht mithilfe eines Güterichterverfahrens beim Arbeitsgericht Reutlingen beilegen. Das teilte der klagende Dozent unserer Zeitung mit. „Ich hatte erwartet, dass die Uni Mobbing und Diskriminierung weder toleriert noch begünstigt. Da wurde ich enttäuscht“, sagt A., der die Schlichtung nicht fortsetzen will.

 

Mit dem güterrichterlichen Verfahren hatten beide Parteien mit richterlicher Moderation versucht, eine Lösung zu finden, statt den Streit durch ein Gerichtsurteil zu entscheiden. Die Universität findet den Schritt des Klägers „überraschend“. Auf Anfrage teilt sie mit: „Gründe sind uns keine bekannt. Dem nun anstehenden Klageverfahren sieht die Universität gelassen entgegen.“

Der Dozent hatte Anfang September beim Arbeitsgericht Reutlingen wegen fortgesetzten Mobbings im Jahr 2022 gegen das Land als Träger der Universität geklagt. Ein Professor am Islamzentrum soll über A. den Verdacht geäußert haben, er sei iranischer Agent. Ein anderes Mal soll ihn ein Professor als „Herrn Ahmadinedschad“ verunglimpft haben, nach Irans früherem Präsidenten und notorischem Antisemiten Mahmud Ahmadinedschad. Zudem habe man ihm wesentliche Aufgaben seiner Lehrtätigkeit entzogen, heißt es in der Klage. A. hatte auf Unterlassung und Schmerzensgeld in Höhe von 10 000 Euro geklagt.

Arbeitssituation verschlechtert

Der Arabisch-Lektor erklärt, dass sich seine Arbeitssituation inzwischen weiter verschlechtert habe. Zwar arbeite er seit Ende September wieder – nicht mehr am Islamzentrum, sondern am Fremdsprachenzentrum der Uni. Doch das Islamzentrum verweigere die Zustimmung, dass A. weiter Studierende der islamischen Religionslehre unterrichtet. Das verstößt in seinen Augen gegen die mit ihm getroffene Umsetzungsvereinbarung. Laut Arbeitsvertrag sollte er 16 Semesterwochenstunden unterrichten. Tatsächlich unterrichtet er nach eigener Aussage derzeit vier Semesterwochenstunden – bei vollen Bezügen. Zuvor war A. war wegen psychischer Belastung monatelang krankgeschrieben.

Theologische Eignung soll überprüft werden

Zudem hatte die Zith-Leitung A. im Oktober aufgefordert, sich einer Überprüfung seiner theologischen Eignung zu unterziehen. Der Lektor hält das für eine neue Schikane. Er lehrt seit 2019 am Islamzentrum, seit 2021 entfristet, und war zuvor auch andernorts als Lehrbeauftragter tätig. „Zu keinem Zeitpunkt wurde ein solches Verfahren verlangt oder durchgeführt“, sagt A. und verweist darauf, dass es bei Arabisch-Lektoren am Zith eine solche Überprüfung bisher nicht gegeben habe. Es sei im Nahen Osten mitunter gängig, die Rechtgläubigkeit einer unliebsamen Person infrage zu stellen – mit existenziellen Folgen.

Das Gerichtsverfahren findet mutmaßlich im ersten Halbjahr 2024 statt. A. betont, dass sein Mobbing-Fall nicht der einzige am Zith sei. Insider berichten von großen Animositäten unter den Professoren und Organisationschaos.

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