Je nachdem, wie das Urteil des Bundesgerichtshofs im Januar ausfällt, würde Michael Quaas, der Vertrauensanwalt des VKBI, dem Verein zu diesem Schritt raten.

Der fünfte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe will am 19. Januar sein Urteil zum Moschee-Streit in Leinfelden-Echterdingen verkünden. Dann wird feststehen, ob der muslimische Verein VKBI tatsächlich verpflichtet ist, das Erbbaurecht und damit den Moschee-Baugrund an der Wilhelm-Haas-Straße an die Stadt zurückzugeben und ob der sogenannte Heimfall zulässig war.