Ein Münchner Wirt will eine Veranstaltung der AfD in seinen Räumen kurzfristig verhindern - doch ein Gericht entscheidet gegen ihn. Frauke Petry darf also doch im Hofbräukeller auftreten.

München - Der Wirt des Münchner Hofbräukellers muss der AfD seine Räume für eine Parteiveranstaltung am Freitagabend überlassen. Dies hat das Landgericht München am Donnerstag entschieden. Grund sei der Mietvertrag zwischen der Partei und dem Hofbräukeller, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Der Wirt hatte die Veranstaltung mit einem Auftritt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry abgesagt - mit Verweis auf den Ruf des Hofbräukellers und Sicherheitsbedenken. Der AfD-Kreisverband München-Ost reichte daraufhin Klage ein.

 

Widerspruch einlegen

Dem Mietvertrag nach sei der Hofbräukeller berechtigt, den Vertrag aus „sachlich gerechtfertigten Gründen“ zu kündigen, sagte ein Sprecher des Landgerichtes. Diese Voraussetzung habe die Zivilkammer in den von Wirtsseite vorgebrachten Sicherheitsbedenken jedoch nicht erfüllt gesehen. Der Wirt habe die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Widerspruch einzulegen.

„Wir haben das bekommen und prüfen nun rechtliche Mittel“, sagte der Wirt Friedrich Steinberg zu der einstweiligen Verfügung des Gerichts. Ob er dagegen vorgehen will, stehe noch nicht fest. „Wir sind sehr enttäuscht, dass der Richter unsere Sicherheitsbedenken nicht sieht.“

Schallende Ohrfeige

Der Sprecher des bayerischen AfD-Landesverbandes, Petr Bystron, bezeichnete die Gerichtsentscheidung als „schallende Ohrfeige für SPD und CDU“. Denn die beiden Parteien hätten immer wieder versucht, Veranstaltungen der AfD zu verhindern, sagte Bystron.