Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart sind drei Frauen und zwei Männer angeklagt, weil sie im Internet jahrelang gegen Juden und Ausländer gehetzt und zur Gewalt aufgerufen haben sollen. Ein Angeklagter blieb dem Prozess jedoch fern.
Stuttgart - Unter strengen Sicherheitsvorkehrungen hat am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart der Prozess gegen drei Frauen und zwei Männer begonnen, die auf der von ihnen betriebenen Internetseite Altermedia Deutschland Nazipropaganda verbreitet haben sollen. Die Hetzparolen seien bis hin zum Aufruf von Gewalt und Mord an Juden und Ausländern gegangen, sagt die Bundesanwaltschaft in ihrer Anklage.
Zu Beginn der Hauptverhandlung vor dem 5. Strafsenat fehlt ein Angeklagter. Der 54-jährige Uwe P. ist nicht erschienen. Er ist wie seine Mitangeklagten nach kurzer Untersuchungshaft seit März 2016 wieder auf freiem Fuß. „Ich habe nichts zu sagen, es besteht Verschwiegenheitspflicht“, so sein Verteidiger. Uwe P., wohnhaft im spanischen Lloret de Mar, sei nicht verhandlungsfähig. Der Senat trennt dessen Verfahren ab.
Ausländer als Untermenschen bezeichnet
Ausländer, vor allem Flüchtlinge, seien Parasiten, widerliche Untermenschen, Kakerlaken und Geschmeiß, der Holocaust habe nie stattgefunden, Juden schadeten Deutschland und seien Krankheitserregern gleichzusetzen: Derartige Hassparolen waren auf der Internetseite Altermedia, die offen mit ihrer nationalsozialistischen Ausrichtung publizierte, massenweise zu lesen. Erst Ende Januar vorigen Jahres hat das Bundesinnenministerium die Hetzseite abgeschaltet.
Mehre Stunden benötigen die Bundesanwältin und ihr Kollege, um die Vorwürfe gegen die vier verbliebenen Angeklagten zu verlesen. Dem 29-jährigen Ralph K. aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis und der 49-jährigen Jutta V. aus Lahr wird die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen, den übrigen Angeklagten die Mitgliedschaft in einer solchen.
Mehrere Millionen Zugriffe
Ralph K. und Jutta V., er arbeitsloser Informatiker, sie Mitarbeiterin in einem Callcenter, sollen die Rädelsführer gewesen sein. Sie sollen die Nazi-Internetseite seit Juni 2012 zusammen mit einer unbekannten Person als Administratoren und Moderatoren betrieben haben. Die Plattform galt im deutschsprachigen Raum als führend. Laut dem Bundesinnenministerium wurde die Plattform pro Jahr mehrere Millionen Mal abgerufen.
Das Ziel der mutmaßlichen Internet-Nazis: mit aggressiver nationalsozialistischer Propaganda eine rechtsextreme Gegenöffentlichkeit zu schaffen und somit den demokratischen Rechtsstaat zu gefährden. So sehen es die Bundesanwälte.
Schon 2003 sei Jutta V. mit einem 2012 gestorbenen Gleichgesinnten mit einer Vorgängerversion im Internet aktiv gewesen. 2012 hätten sie und Ralph K. schließlich mit der Seite Altermedia Deutschland einen Neustart hingelegt. Später seien Uwe P., die 64-jährige Irmgard T. aus Nürnberg und die 62-jährige Talmara S. aus Magdeburg dazugestoßen. Die Nachzügler hätten als Moderatoren in den Kommentarforen der Seite gearbeitet.
Volksverhetzende Kommentare
Die Angeklagten hatten laut Anklage verschiedene auf den ersten Blick harmlose Rubriken zu betreuen: Ernährung, Gesellschaft, Haus und Hof, Kultur, Recht und Wirtschaft, aber auch Volk und Rasse. Neben der Freischaltung von ungezählten Hass- und Hetzkommentaren in den Foren sollen die Angeklagten auch selbst volksverhetzende Texte verfasst haben.
Die Nutzer von Altermedia haben über die Jahre massenhaft Kommentare online abgegeben. Unter Namen wie „Nationalsozialist“, „Schwabe“, „Der Reutlinger“ oder „Fliegerbombe“ hieß es, man müsse eine „Jagdsaison auf Asylanten“ ausrufen und Deutsche sollten sich gegen Ausländer bewaffnen. Begriffe wie Gesindel, Pestbeulen und Krebsgeschwüre – immer gemünzt auf Ausländer und Juden – tauchten regelmäßig in den Kommentaren auf. Ein Besucher namens „Freie Gedanken“ fordert eine „Bundeskristallnacht gegen Ausländer – danach lacht keiner mehr“, ein anderer fordert: „Erschießt die Ausländer einfach.“
Auch die Leugnung des Holocausts hatte einen festen Platz. Die Massenvernichtung der Juden durch die Nazis sei eine Lüge, in den Konzentrationslagern seien keine Unschuldigen getötet worden, sondern asoziale Kriminelle, war zu lesen.
Mit dieser Hetze hätten die Angeklagten ein Klima der Angst unter den verunglimpften Personengruppen verbreiten wollen, so die Bundesanwaltschaft.
Termine bis in den Januar 2018
Die drei Frauen und die zwei Männer hätten konspirativ agiert, ihre Identitäten verschleiert und den Zugriff der Justiz vermieden, in dem Ralph K. und Jutta V. den Server von Altermedia in den USA platziert hätten, so die Bundesanwälte. Ab Oktober 2012 bis zu ihrer Festnahme im Januar 2016 stand der Server dann in Moskau. Am 27. Januar 2016 wurde die Hetzseite schließlich abgeschaltet.
Jutta V., Ralph K. und Irmgard T. haben angekündigt, sie würden am nächsten Prozesstag am 21. September Angaben zu ihren Lebenläufen und zu den Vorwürfen machen. Lediglich die Magdeburgerin Talmara S., eine arbeitslose kaufmännische Angestellte, will schweigen.
Die Hauptverhandlung findet in dem Mehrzweckgebäude des OLG in Stuttgart-Stammheim statt, wo einst die RAF-Terroristen vor Gericht standen. Der 5. Strafsenat unter Vorsitz von Richter Herbert Anderer hat Prozesstermine bis in den Januar 2018 festgelegt.