Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts setzt neue Maßstäbe. Vor allem aber fordert es Bundesarbeitsminister Heil zu einer zeitgemäßen Reform mit mehr Flexibilität heraus, meint Matthias Schiermeyer.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Mit wenigen Entscheidungen hat das Bundesarbeitsgericht in jüngerer Vergangenheit so sehr polarisiert wie mit dem sogenannten Stechuhr-Urteil. Einerseits sind die im Kern eindeutigen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung ein wichtiger Beitrag zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der Arbeitgeber kann nicht mehr über ausufernde, weil nirgends festgehaltene Arbeitszeiten seiner Beschäftigten hinwegsehen. Vielmehr muss er sich darum kümmern, dass das Arbeitszeitgesetz eingehalten und (Selbst-)Ausbeutung eingegrenzt wird.