Im Falle einer Bandscheibenerkrankung könnten das zum Beispiel ein höhenverstellbarer Tisch und ein spezieller Bürostuhl sein. Schließlich geht es darum, Mitarbeiter mit gesundheitlichen Problemen oder Behinderungen dauerhaft an einem geeigneten Arbeitsplatz einzusetzen und so einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen.

"Verantwortlich für die Umsetzung der gemeinsam vereinbarten Maßnahmen ist der Vorgesetzte", betont Schmidt. Doch auch auf den Mitarbeiter komme es an: "Wir wünschen uns, dass der Mitarbeiter aktiv am Wiedereingliederungsprozess teilnimmt. Denn nur wenn der Mitarbeiter sich auf die betrieblichen Angebote einlässt, kann das Eingliederungsmanagement erfolgreich sein."

Andreas Gailus aus Stuttgart, Prozessberater für Gesundheitsmanagement bei der Techniker Krankenkasse, berät Betriebe in Sachen Wiedereingliederung nach Krankheit: "Oft übernehmen Betriebsärzte oder Führungskräfte das betriebliche Eingliederungsmanagement. Kleinere Unternehmen greifen aber auch auf externe Berater zurück, die als sogenannte Reha-Manager oder Disability-Manager arbeiten", berichtet Gailus. Sein Tipp: Die betroffenen Arbeitnehmer sollten kein Misstrauen gegen diese Personen hegen oder Ungemach befürchten. "In aller Regel haben die Unternehmen selbst ein großes Interesse, die Erwerbsfähigkeit ihrer Mitarbeiter wiederherzustellen. Nehmen Sie das Angebot also an und kooperieren Sie." Bietet ein Unternehmen keine betriebliche Maßnahmen an, so hat es schlechte Karten vor Gericht, wenn es dem Mitarbeiter krankheitsbedingt kündigt, so Gailus. Denn es hat sich ja nicht ausreichend um seine Wiedereingliederung gekümmert.