Wiedereingliederung ist Arbeitgebersache - aktive Teilnahme des Mitarbeiters wird erwartet.

Stuttgart - Von einem Tag auf den anderen krank ... ob Krebserkrankung, Burn-out-Syndrom oder ein schwerwiegender Bandscheibenvorfall - viele Erkrankungen machen eine monatelange Krankschreibung notwendig. Oft fragen sich Betroffene, wie es nach der Krankheit im Beruf weitergehen soll. Woher bekomme ich Unterstützung? Wer ist für mich der geeignete Ansprechpartner?

Wer längere Zeit oder wiederholt krank ist, muss sich nicht selbst um seine betriebliche Wiedereingliederung kümmern. Diese Aufgabe hat der Gesetzgeber den Betrieben übertragen. Dr. Helmut Schmidt, Leitender Konzernarzt und Leiter des Bereichs Health & Safety bei der Daimler AG, erklärt: "Der Gesetzgeber fordert den Arbeitgeber auf, ein betriebliches Eingliederungsmanagement für jene Beschäftigten durchzuführen, die innerhalb eines Jahres ununterbrochen länger als sechs Wochen oder insgesamt mehr als sechs Wochen arbeitsunfähig gewesen sind."

Und das läuft so ab: Zuerst wird der erkrankte Mitarbeiter angeschrieben und über das betriebliche Eingliederungsmanagement informiert. "Dann entscheidet jeder Betroffene freiwillig, ob und in welchem Umfang er sich daran beteiligen möchte." Der Mitarbeiter kann sich also auch dagegen entscheiden. Stimmt der Mitarbeiter zu, werden sein Vorgesetzter, der Personalberater, der Betriebsrat und - falls erforderlich - die Schwerbehindertenvertretung in den Prozess eingebunden. "In einem gemeinsamen Gespräch werden zusammen mit dem Mitarbeiter Maßnahmen definiert, mit denen die Arbeitsunfähigkeit überwunden oder einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann", so Schmidt.