In Baden-Württemberg plakatierte ein Stuttgarter Verein Aufrufe, die AfD zu wählen. Eine neue Recherche legt nun nahe, dass die Partei dabei involviert war – dann wären mehr als drei Millionen Euro Kosten rechtswidrige Spenden.

Stuttgart/Berlin - Die AfD hat in den Jahren 2016 bis 2018 durch die Plakatkampagne eines Stuttgarter Vereins Wahlkampfhilfen im Wert von über drei Millionen Euro erhalten, bei denen es sich möglicherweise um illegale Parteispenden handelt. Insgesamt soll es um etwa 9400 Plakate in 70 Städten gehen, darunter 18 im Südwesten. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechercheverbund von Correctiv, dem ZDF-Magazin „Frontal“ und dem „Spiegel“, der interne Buchungsdokumente des Werbeflächenvermarkters Ströer einsehen konnte. Die AfD weist Verbindungen zu der Kampagne zurück.

 

Öffentlich verwies ein Link auf den Plakaten auf den Stuttgarter „Verein zur Erhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der bürgerlichen Freiheiten“. Diese hingen vor der Landtagswahl 2016 unter anderem in Stuttgart, Esslingen, Nürtingen, Göppingen und Calw. Dabei soll es um eine Summe von 221 000 Euro gegangen sein. Ähnliche Plakate hingen andernorts vor weiteren Landtagswahlen sowie der Bundestagswahl 2017. In den Dokumenten von Ströer, dem größten deutschen Plakatwerber, taucht laut dem Rechercheverbund jedoch bei einem Großteil der Aufträge die AfD als „Direktkunde“ auf.

Der Partei drohen Strafzahlungen in dreifacher Höhe der Spende

Nach Ansicht von Experten für Parteienrecht könnte es sich deshalb um illegale Parteispenden von anonymen Geldgebern handeln. Dem Rechercheverbund liegen nach eigenen Angaben Aussagen ehemaliger AfD-Politiker und SMS-Verläufe vor, aus denen Verabredungen zwischen der AfD und Mitarbeitern von Ströer hervorgehen. Sollte die AfD in die Kampagne eingebunden gewesen sein, könnte es sich um nicht ordnungsgemäß gemeldete Zuwendungen handeln, für die nach dem Parteienrecht Strafzahlungen in der dreifachen Höhe der Spenden drohen. Sollte der Verein oder andere Geldgeber die Kampagne ohne Absprache mit der Partei umgesetzt haben, wäre dies legal.

Ein Anwalt der AfD erklärte gegenüber den drei Medien, die AfD habe von „internen Vorgängen“ bei Ströer keine Kenntnis und wisse nichts davon, bei der Kampagne als „Direktkunde“ geführt worden zu sein. Es handele sich um eine „falsche Zuordnung einer anderen (angeblichen) Kampagne“ zur AfD durch Ströer. Der Werbevermarkter selbst erklärte am Mittwochmorgen, künftig keine Aufträge für parteipolitische Kampagnen mehr anzunehmen. Man sei ein „neutraler Dienstleister“ und müsse annehmen, dass Kunden ihre Aufträge legal finanzierten – ob die Spendenregeln des Parteienrechts eingehalten würden, müsse „allein von den zuständigen Stellen“ geprüft werden.

Eine Anfrage an den Verein sei laut Correctiv, „Frontal“ und „Spiegel“ bisher unbeantwortet geblieben.