Dabei geht es um ganz unterschiedliche Personengruppen: ausländische Mitbürger, die mit einer Aufenthaltserlaubnis seit langem hier leben, Menschen, die nur geduldet sind, Personen, die in Deutschland politisches Asyl begehren, und um Fachkräfte, die wir erst noch nach Deutschland holen wollen. Wir geben einen Überblick über den Stand der Reformen:
In Deutschland leben rund 242 000 geduldete Ausländer, etwa 136 000 seit mehr als fünf Jahren. Eine Duldung wird erteilt, wenn eine Person Deutschland eigentlich verlassen muss, aber die Ausreise vorübergehend nicht möglich ist. Das ist der Fall, wenn Abschiebungshindernisse bestehen, zum Beispiel ein Bürgerkrieg im Herkunftsland. Die Bundesregierung will für Geduldete, die über die lange Aufenthaltszeit ihr Lebensumfeld in Deutschland gefunden haben, eine Bleibeperspektive eröffnen. Sie sollen die Chance erhalten, die notwendigen Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt zu erlangen.
Zu diesen Voraussetzungen zählen vor allem die eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. Zu diesem Zweck soll ein sogenanntes „Chancen-Aufenthaltsrecht“ eingeführt werden. Das entsprechende Gesetz soll am Freitag dieser Woche im Bundestag verabschiedet werden. Falls die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach der einjährigen Frist nicht erfüllt sind, sollen die Betroffenen in den Status der Duldung zurückfallen.
Profitieren sollen von der neuen Regelung nur Ausländer, die sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen. Straftäter bleiben vom Chancen-Aufenthaltsrecht grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch für Personen, die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten vorsätzlichen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindert haben. Gleichzeitig soll die Rückführung von Straftätern und Gefährdern konsequenter durchgesetzt werden.
Die Bundesregierung will die Asylverfahren beschleunigen. Der entsprechende Gesetzentwurf soll ebenfalls am Freitag im Bundestag verabschiedet werden. Die große Zahl der Asylsuchenden, die in den Jahren 2015 und 2016 nach Deutschland gekommen sind, führte zu einem erheblichen Anstieg der Zahl der Klageverfahren in Asylangelegenheiten bei den Verwaltungsgerichten.
Dort waren bis Mitte dieses Jahres noch 135 603 erstinstanzliche Verfahren anhängig. Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sind zudem noch 100 377 Verfahren im Gange. Da ziemlich genau ein Drittel der Verfahren bei Gericht landet, ist eine weitere erhebliche Belastung der Justiz abzusehen.
Die durchschnittliche Dauer von Gerichtsverfahren beträgt 26,6 Monate. Mit dem Gesetz sollen die Asylgerichtsverfahren und Asylverfahren vereinfacht und beschleunigt werden. Zudem sollen die Regelüberprüfung von Asylbescheiden gestrichen werden.
Ausländer mit Aufenthaltsstatus
Die Bundesinnenministerin hat angekündigt, die Einbürgerung zu erleichtern und Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hat sich ausdrücklich hinter die Pläne gestellt. Nach Deutschland eingewanderte Menschen sollen künftig – sofern sie ein qualifiziertes Aufenthaltsrecht haben – nach fünf, nicht wie bisher nach acht Jahren eingebürgert werden können. Wer eine besonders gute Integration nachweisen kann, soll schon nach drei Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten können.
Das wäre etwa dann der Fall, wenn der Bewerber oder die Bewerberin sehr gute Deutschkenntnisse nachweist, in Schule oder Beruf herausragende Leistungen bringt oder sich ehrenamtlich engagiert. Die geplante Reform leitet einen Paradigmenwechsel ein, denn Mehrstaatigkeit soll künftig akzeptiert werden.
Zuwanderung von Fachkräften
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat zudem angekündigt, im Herbst Eckpunkte für ein neues Einwanderungsrecht vorzulegen. So soll der deutsche Arbeitsmarkt auch für Kräfte geöffnet werden, die noch keinen hierzulande anerkannten Abschluss haben. Der soll dann mit Hilfe eines Arbeitgebers in Deutschland nachgeholt werden, mit dem ein Arbeitsvertrag abgeschlossen wird. Für die Einreise soll der Nachweis der Qualifikation und Berufserfahrung im Ausland genügen. Das Anerkennungsverfahren soll dann in Deutschland parallel zur Arbeit betrieben werden.
Trotz der vielen Baustellen steht die Reform des Staatsbürgerschaftsrechtes im Zentrum aller Debatten. Überraschend, dass der Widerstand nicht nur aus der Opposition kommt. Die FDP stellt sich quer. Generalsekretär Bijan Djir-Sarai sagte, die Verleihung der Staatsangehörigkeit sei Ergebnis einer gelungenen Integration, sie dürfe „nicht am Anfang des Integrationsprozesses stehen“.