Ein Mann läuft nackt durch Freiburg - seit Jahren. Gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern wehrte sich der Psychologe gerichtlich. Doch am Bundesgerichtshof scheitert der Freiburger.

Ein Mann läuft nackt durch Freiburg - seit Jahren. Gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern wehrte sich der Psychologe gerichtlich. Doch am Bundesgerichtshof scheitert der Freiburger.

 

Karlsruhe/Freiburg - Der sogenannte "Nacktläufer von Freiburg" muss sich erneut wegen des Vorwurfes des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Gericht verantworten. Der Mann scheiterte nicht nur mit seiner Revision gegen eine Verurteilung deswegen am Dienstag beim Bundesgerichtshof (BGH). Der BGH hob darüber hinaus noch einen ebenfalls bestehenden Freispruch des „Nacktläufers“ in der Sache auf. Der Fall muss jetzt neu verhandelt werden.

Der Psychologe war bekanntgeworden, weil er nackt durch Freiburg joggte und spazieren ging. Damit wollte er eigenen Angaben zufolge für die „Natürlichkeit des Nacktseins“ demonstrieren.

Unabhängig davon hatte das Landgericht Freiburg ihn 2013 zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt, weil er unter anderem in drei Fällen an einem Jungen sexuelle Handlungen vorgenommen hat. Dagegen ging er in Revision. Weil der Mann gleichzeitig jedoch von weiteren Missbrauchsvorwürfen freigesprochen worden war, ging auch die Staatsanwaltschaft in Revision. Sie hatte jetzt Erfolg.