Bei der Reform der Erbschaftsteuer steht viel auf dem Spiel. Aber das Steuerrecht darf Familienstrukturen im Mittelstand nicht zerstören, meint StZ-Redakteur Roland Pichler.

Berlin - Die Reform der Erbschaftsteuer nimmt Gestalt an. Was an Überlegungen aus den Finanzministerien in Bund und Ländern dringt, lässt den Schluss zu, dass die Neuregelung zur Zitterpartie für Familienunternehmen werden könnte. Während die Bundesregierung erst den Eindruck erweckte, es werde die geringstmöglichen Eingriffe in die Besteuerung der Firmenerben geben, drängt sich nun ein anderes Bild auf. Die von Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) geplanten Regelungen bedeuten für große Familienunternehmen zusätzliche Belastungen. Gerade Baden-Württemberg ist stolz auf seine familiengeführte Unternehmen, die weltweit Spitzenplätze in ihren Nischen einnehmen. Die Regierung muss aufpassen, dass diese Strukturen nicht zerstört werden.

 

Bei den Plänen des Bundes handelt es sich um einen ersten Entwurf. Schäuble will die Steuerregeln restriktiv gestalten. Da es sich bei der Erbschaftsteuer um eine Ländersteuer handelt, haben die Länder das Sagen. Bezeichnend ist, dass der baden-württembergische Finanzminister Nils Schmid (SPD) den Unternehmen stärker entgegenkommen will als Schäuble.

Das fängt bei den Bagatellgrenzen für Kleinbetriebe an. Dass der Bund bei Kleinbetrieben die Unternehmensbewertung zur Bedingung für den Steuerrabatt machen will, ist wenig überzeugend. Praktikabler ist der baden-württembergische Vorschlag, die Vergünstigung an der Zahl der Arbeitsplätze festzumachen. Das gilt auch für Schmids Ansatz, mehr Familienunternehmen zu schonen. Schäubles Vorschlag führt dazu, dass in Zukunft deutlich mehr Firmenerben Steuern zahlen müssten. Ihnen bliebe nichts anderes übrig, als Kapital aus dem Betrieb abzuziehen.