Im November kürzte die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) von einem Tag auf den anderen die Öffnungszeiten in vielen Notfallpraxen – auch im Kreis Ludwigsburg. Was damals als „Notbremse“ angekündigt wurde, entwickelt sich zur Dauerbremse. Die Öffnungszeiten bleiben nämlich auf unbestimmte Zeit gekürzt, zudem schließen immer mehr Notfallpraxen komplett. Auch im Großraum Stuttgart. Dadurch wächst der Druck auf die Krankenhäuser im Kreis Ludwigsburg immer weiter, wo Patientenzahlen und Wartezeiten ansteigen.
In den vergangenen zwei Monaten wurden landesweit neun Notfallpraxen geschlossen, unter anderem in Geislingen im Kreis Göppingen, in Möckmühl im Kreis Heilbronn und in Schorndorf im Rems-Murr-Kreis. Langfristig soll dort auch die Notfallpraxis in Backnang dicht gemacht werden. Die dauerhaften Schließungen begründet die KVBW mit einem akuten Mangel an niedergelassenen Ärzten im Land.
Unsichere Zeit für Notfallpraxen im Kreis Ludwigsburg
„Derzeit haben wir mehr als 1000 offene Arztsitze in Baden-Württemberg“, sagt KVBW-Sprecherin Eva Frien. Die Ärzte hätten in ihren Praxen alle Hände voll zu tun und stünden deswegen nicht mehr für Bereitschaftsdienste in Notfallpraxen zur Verfügung. Laut KVBW eine Zwickmühle: Entweder leide die ambulante Versorgung in den Arztpraxen oder die in den Notfallpraxen.
Aus einigen Landratsämtern gibt es teils heftige Kritik am Vorgehen der KVBW. „Patienten sind dabei inzwischen scheinbar egal. Da geht es nur noch um eigene Interessen. In meinen Augen ist das schlicht verantwortungslos“, sagt etwa der Neckar-Odenwald-Landrat Achim Brötel. Eine konkrete Lösung könne die KVBW zwar noch nicht in Aussicht stellen, doch Frien versichert: „Wir sind gerade dabei, den Bereitschaftsdienst beziehungsweise den Notfalldienst in Baden-Württemberg neu zu strukturieren.“
Auch für die beiden Notfallpraxen im Landkreis Ludwigsburg ist es eine unsichere Zeit. Während die Ludwigsburger Einrichtung nur leicht eingeschränkt läuft, wurden in Bietigheim die Nachtdienste unter der Woche komplett gestrichen. Er wisse nicht, wie es weitergeht und bekomme aktuell kaum Informationen von der KVBW, sagt Sammy Ekridge, der Chef des Notfallpraxenmanagements Bietigheim-Bissingen, Mühlacker und Leonberg. Von einer geplanten Schließung des Standorts Bietigheim habe er zwar noch nichts mitbekommen, „man weiß aber nie, alles ist sehr vage“. Für die Mitarbeiter sei die Situation jedenfalls sehr frustrierend, sagt Ekridge.
Auf die Frage, ob die Notfallpraxen in Bietigheim und Ludwigsburg erhalten bleiben, gibt KVBW-Sprecherin Eva Frien keine klare Antwort. Sie verweist auf die Neustrukturierung des Bereitschaftsdienstes, bei der man sich „vor allem an der Erreichbarkeit der bestehenden Praxen“ orientiere.
15 Prozent mehr Patienten in der Notaufnahme
Leidtragende der Kürzungen sind die Häuser der Regionalen Kliniken Holding (RKH) im Landkreis. Deren Notaufnahmen haben die Aufgabe, schwere Notfälle zu versorgen. Durch verkürzte Öffnungszeiten und Schließungen von Notfallpraxen kommen aber immer mehr Patienten mit kleineren Problemen in die Kliniken, die schlicht nicht wüssten, wo sie sonst Hilfe finden können. Laut RKH-Sprecher Alexander Tsongas ist die Anzahl der Patienten in der Notaufnahme Ludwigsburg seit November um zehn Prozent angestiegen, in Bietigheim gar um 15 Prozent. Die Wartezeiten der Patienten hätten sich von durchschnittlich drei auf rund vier Stunden verlängert. Die medizinische Versorgung dauere länger, habe aber die gleiche Qualität, versichert Tsongas.
Eine Frage des Personals
Was sind Notfallpraxen?
Notfallpraxen sind Einrichtungen der Kassenärztlichen Vereinigung, die wiederum die niedergelassenen Ärzte vertreten. In diesen Praxen werden nachts und am Wochenende leichtere Notfälle wie Atemnot, Brechdurchfall und hohes Fieber behandelt – also außerhalb der normalen Dienstzeiten der Hausärzte.
Was war im November?
Neben niedergelassenen Ärzten konnten auch Klinikärzte oder Pensionäre Dienste in Notfallpraxen übernehmen. Der Einsatz dieser Poolärzte wurde im November auf Eis gelegt. Grund ist eine Entscheidung des Bundessozialgerichts, das Poolärzten die Freiberuflichkeit abspricht. Sie müssten sozialversicherungspflichtig beschäftigt sein.