NSU-Prozess Befangenheitsantrag bremst Fortgang aus

Am Dienstag fällt der NSU-Prozess aus. Der Prozesstag fällt wegen eines Befangenheitsantrags von Ralf Wohlleben aus, über den noch entschieden werden muss.
München - Wegen eines noch nicht entschiedenen Befangenheitsantrags des mutmaßlichen Terrorhelfers Ralf Wohlleben fällt der Münchner NSU-Prozess an diesem Dienstag aus. Das teilte eine Gerichtssprecherin am Montag mit. Ursprünglich hatte der Senat alle drei geplanten Verhandlungstermine in dieser Woche stattfinden lassen wollen. Wegen des „zeitaufwendigen anderweitigen Sitzungsdienstes der zuständigen Richter“ sei über Wohllebens Antrag aber noch nicht entschieden worden. Die beiden Termine an diesem Mittwoch und Donnerstag sollen dann wieder stattfinden.
Wohlleben hatte den Richtern vorgeworfen, seine Grundrechte zu verletzen. Das Gericht lege sein langes Schweigen und seine Aussage erst am 251. Verhandlungstag im vergangenen Dezember zu seinen Lasten aus. Damit hätten die Richter gezeigt, dass sie nicht mehr unbefangen seien.
Wohlleben muss sich vor Gericht verantworten, weil er die Mordwaffe vom Typ „Ceska“ organisiert haben soll. Mit dieser Pistole sollen die beiden mutmaßlichen NSU-Terroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Gewerbetreibende türkischer und griechischer Herkunft ermordet haben. Hauptangeklagte ist Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des NSU-Trios. Sie ist als mutmaßliche Mittäterin aller NSU-Verbrechen angeklagt, darunter ist auch ein Mord an einer Polizistin.
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