Die Initiative Nürtingen am Neckar hält ein Bürgerbegehren für zulässig. Der Oberbürgermeister sieht das freilich anders.

Nürtingen - Ob im Konflikt um ein Hotel am Neckar das Bürgerbegehren zulässig ist oder nicht – darüber gehen die Ansichten in Nürtingen auseinander. Am Montag hat die Initiative Nürtingen am Neckar Listen mit 4701 Unterschriften im Rathaus abgegeben. Das Quorum von rund 2100 Unterschriften für einen Bürgerentscheid hat die Initiative damit zwar mehr als erfüllt. Ob die Wahlberechtigten im Hotel-Streit zur Urne gerufen werden, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber dennoch unklar.

 

„Die Angelegenheit wird jetzt rechtlich geprüft“, erklärte der Technische Beigeordnete Andreas Neureuther in Vertretung des Oberbürgermeisters Otmar Heirich. Die Prüfung wird laut der Hauptamtsleiterin Carmen Speidel voraussichtlich bis Ostern abgeschlossen sein. Das Bürgerbegehren richtet sich gegen den Verkauf von städtischen Flächen zum Bau eines Hotels am Neckar. Aus Heirichs Warte ist das Begehren hinfällig, nachdem der Gemeinderat den Verkaufsbeschluss aufgehoben hat.

Laut der aktuellen Beschlusslage soll es nun ein Mediationsverfahren für die Gestaltung der Flächen am Neckar geben. Allerdings hat der Gemeinderat ein Hotel als Nutzungsart festgelegt. Durch diese Einschränkung, so die Überzeugung der Initiative, sei das Begehren zulässig und der Weg zu einem Bürgerentscheid frei. Es ist möglich, dass am Ende ein Gericht entscheidet.

Fritz Eisele von der Initiative betonte noch einmal, dass Otmar Heirich vorgeprescht sei und damit „den Dialog einseitig aufgekündigt und beendet hat“. Am Neckar will der Reutlinger Hotelier Hans-Joachim Neveling ein Haus mit 82 Zimmern bauen. Diese Pläne lehnt die Initiative ab.