Wird der Südwesten nun nach eigener Methode die Grundsteuer berechnen dürfen? Der bundesweite Streit der Groko um die Steuerreform wurde laut Bundeskanzlerin Merkel zumindest beigelegt. Bis Ende des Jahres muss nun ein neues Gesetz her.

Berlin - Im monatelangen Konflikt um eine Reform der Grundsteuer scheint eine Lösung zum Greifen nahe zu sein. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) kündigte am Freitag auf einem Kongress des Deutschen Mieterbundes in Köln an, dass die Koalition in der kommenden Woche „mit großer Wahrscheinlichkeit“ einen neuen Gesetzentwurf vorstellen werde. Danach seien aber noch schwierige Beratungen in Bundestag und Bundesrat zu erwarten, sagte die Kanzlerin.

 

Ein hochrangiger Koalitionsvertreter sagte unserer Redaktion: „Es gibt ein Modell für einen Kompromiss, aber noch keine Einigung.“ Das Thema werde voraussichtlich beim Treffen der Spitzen von Union und SPD am Sonntagabend zur Sprache kommen. Dort dürften die Koalitionäre versuchen, letzte offene Fragen zu klären. Am Mittwoch kommt dann das Bundeskabinett zusammen.

Bislang wollte Scholz sich nicht für die Länder öffnen

Dem Vernehmen nach ist Finanzminister Olaf Scholz (SPD) nun bereit, bei der Grundsteuer eine Öffnungsklausel für die Bundesländer hinzunehmen. Jedes Land könnte dann beschließen, die Steuer nach einer anderen Methode zu berechnen als vom Bund vorgesehen. Dafür hatten sich in den vergangenen Monaten vor allem der Freistaat Bayern und die Unions-Bundestagsfraktion stark gemacht.

Scholz war bislang der Ansicht, dass Länder-Öffnungsklauseln nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren seien. Jetzt ist offenbar geplant, die Verfassung entsprechend zu ändern. Scholz wirbt für ein Grundsteuer-Modell, bei dem der Wert des Grundstückes ein entscheidender Faktor sein soll. Bayern will sich hingegen an der Fläche orientieren und warnt davor, dass andernfalls Wohnen noch teurer werden könnte. Bayern rechnet auch mit einem deutlich höheren Verwaltungsaufwand, sollte sich Scholz‘ wertorientiertes Modell durchsetzen. Da die CSU Teil der Berliner Regierungskoalition ist und in Bayern den Ministerpräsidenten stellt, konnte sie den Konflikt direkt ins Bundeskabinett tragen.

Das Gesetz muss bis Ende des Jahres fertig sein

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden. Mieter sind von ihr aber ebenfalls betroffen, da die Eigentümer die Steuer über die Betriebskosten umwälzen können. Die Einnahmen gehen komplett an die Kommunen, für die die Grundsteuer eine wesentliche Finanzquelle ist. Zuletzt lag das Aufkommen bundesweit bei rund 14 Milliarden Euro. Über den so genannten Hebesatz kann jede Kommune Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer nehmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber im vergangenen Jahr angewiesen, die Steuer zu reformieren. Die Karlsruher Richter bemängelten, dass bei der Erhebung bislang völlig veraltete Einheitswerte zur Anwendung kommen. Im Westen gelten noch Werte von 1964, im Osten sogar von 1935.

Die Politik steht unter großem Zeitdruck, denn nach dem Willen des Verfassungsgerichts muss die Reform bis zum Ende dieses Jahres stehen. Für die Umsetzung bleiben dann allerdings fünf Jahre Zeit. Sollte die Koalition im Zuge der anstehenden Reform eine Verfassungsänderung anstreben, dürfte dies ein schwieriges Unterfangen werden: Union und SPD verfügen gemeinsam weder im Bundestag noch im Bundesrat über die notwendige Zweidrittel-Mehrheit.

Der Südwesten ist sich uneinig bei der Grundsteuer

Auch die CDU im baden-württembergischen Landtag beharrt auf ihrer Forderung, dass die Länder selbst Regelungen zur Grundsteuer erlassen dürfen. Fraktionschef Wolfgang Reinhart und der Wohnungsbauexperte Tobias Wald erklärten am Freitag in Stuttgart, so eine Reform sei ohne eine Grundgesetzänderung möglich. Sie stützten sich auf ein Gutachten des Bundesinnenministeriums. Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hatte im April hingegen erklärt, es sei für so eine Reform eine Grundgesetz-Änderung nötig, es gebe dafür aber keine Mehrheiten.