Hier erfahren Sie, wann und wie lange die Bäckereien in Baden-Württemberg über die Osterfeiertage laut Gesetz öffnen dürfen.
Auch an Ostern wollen viele Deutsche nicht auf frische Brötchen verzichten. Die Öffnungszeiten der Bäckereibetriebe über Ostern werden in Baden-Württemberg jedoch durch das „Gesetz zu Ladenöffnungszeiten“ eingeschränkt. Konkret bedeutet das:
- Gründonnerstag: Der Gründonnerstag ist kein gesetzlicher Feiertag. Somit können die Bäckereien im Land ganz normal öffnen.
- Karfreitag: Der Karfreitag ist ein bundeseinheitlicher Feiertag. In Baden-Württemberg dürfen die Bäckereien daher nur für 3 Stunden öffnen.
- Ostersamstag: Auch der Ostersamstag ist ein gewöhnlicher Werktag, weshalb hier Backwaren zu den regulären Öffnungszeiten verkauft werden dürfen.
- Ostersonntag: Der Ostersonntag stellt eine Ausnahme dar. An diesem Tag dürfen die Bäckereien in Baden-Württemberg gar nicht öffnen. Sie sollten sich Ihre Backwaren also bereits am Vortag besorgen.
- Ostermontag: Für den Ostermontag gilt dieselbe Regel wie für den Karfreitag. Die Bäcker dürfen für höchstens 3 Stunden öffnen.
Hinweis: Oftmals legen die Bäcker für die Osterfeiertage Sonderöffnungszeiten fest. Fragen Sie also am besten bei Ihrem Bäcker des Vertrauens nach oder achten Sie auf entsprechende Aushänge am Eingang.
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Ausnahme: Bäcker mit Cafébetrieb
Bäckereien mit angeschlossenem Cafébetrieb dürfen abweichend von den oben genannten Regelungen auch an Sonn- und Feiertagen länger öffnen. Da sie Speisen und Getränke zum Verzehr vor Ort anbiete, fallen Sie unter das Gaststättengesetz, welches an Sonn- und Feiertagen längere Öffnungszeiten erlaubt als das Gesetz zu Ladenöffnungszeiten.