Im Fall des neunjährigen Opfers eines Pädophilenrings rückt nun die Rolle des Jugendamts in den Fokus, das den Jungen jahrelang betreut hat. Erinnerungen an den Fall Alessio werden wach.
Freiburg - Wer wusste wann wie viel, und wer hat es versäumt, rechtzeitig einzugreifen? Nach der Zerschlagung eines Pädophilenrings, bei dem ein neunjähriger Junge im Raum Freiburg über mehr als zwei Jahre von seiner 47-jährigen Mutter und deren 39 Jahre altem Lebensgefährten sexuell missbraucht und anderen Männern gegen Geld für Vergewaltigungen überlassen worden sein soll, rückt nun auch die Rolle des örtlichen Jugendamtes in den Blick. Das Jugendamt hatte die Familie seit Jahren im Blick, um das Kind bei seiner Entwicklung zu fördern, wie ein Sprecher des Landratsamtes erklärte. Nach Polizeihinweisen auf eine sexuelle Gefährdung des Schülers konnte dieser im März 2017 zeitweise in Obhut genommen werden. Allerdings hielt diese Entscheidung vor dem Familiengericht nicht stand. Das Kind musste zurück zu seiner Mutter. Das Jugendamt habe daraufhin das Oberlandesgericht angerufen, das den Verbleib in der Familie bestätigt habe. Weitere Einzelheiten nannte das Landratsamt nicht. Auf welcher inhaltlichen Grundlage die Gerichte entschieden, ist unbekannt.
Junge konnte nicht dauerhaft aus der Familie genommen werden
Der Fall des neunjährigen Jungen ist der bisher schwerwiegendste Fall sexuellen Missbrauchs von Kindern in Baden-Württemberg. Er setzt die Behörden im Raum Freiburg nun unter Druck. Obwohl Polizei, Justiz und Jugendamt wussten, dass ein vorbestrafter Sexualstraftäter verbotenerweise mit einem Jungen zusammenwohnte, konnte das Kind nicht dauerhaft aus der Familie genommen werden. Etwa zwei Jahre lang wurde der Junge nach Ermittlerangaben von seiner Mutter im Internet für Sex vermietet – gegen Tausende Euro an Männer aus dem In- und Ausland. Im vorigen September konnte der Junge aus den Händen seiner mutmaßlichen Peiniger befreit werden. „Das Geschehen muss transparent und gründlich aufgearbeitet werden“, verlangte der baden-württembergische Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Sonntag. „Wir werden dort, wo es nötig und möglich ist, die zuständigen Behörden bei der Aufklärung bestmöglich unterstützen.“
Die Behörden müssen sich in den nächsten Tagen auf kritische Fragen einstellen. Der Lebensgefährte der Mutter – beide sind deutsche Staatsangehörige – durfte laut dem Oberstaatsanwalt Michael Mächtel seit 2014 keinen Kontakt mit Kindern unter 18 Jahren haben. Der Mann wollte aber dennoch zu der 47-Jährigen ziehen und habe dies beim Landgericht beantragt. Das habe abgelehnt. Der 39-Jährige soll im Herbst 2016 dennoch zu seiner Partnerin gezogen sein, erklärte Mächtel. Wegen dieses Verstoßes sei er im Sommer 2017 zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Das Amtsgerichtsurteil sei noch nicht rechtskräftig, sagte Mächtel, weil der 39-Jährige Berufung eingelegt habe. Der Vorbestrafte wohnte daher weiter bei seiner Freundin.
Die 47-Jährige ist eine der Hauptverdächtigen in dem Fall: Die Mutter soll ihren Sohn seit 2015 im Internet für Sex angeboten haben. Sieben Männer von 32 bis 49 Jahren und die Mutter sitzen wegen Kindesmissbrauchs und Vergewaltigung in Untersuchungshaft. In einem Fall ist bereits Anklage erhoben worden – gegen wen, wollte Mächtel nicht sagen.
Staatssekretärin: Elternrecht steht an erster Stelle
Er rechnet mit einer hohen zweistelligen Zahl von Taten. Die Staatssekretärin im Sozialministerium in Stuttgart, Bärbl Mielich (Grüne), sagte, das Elternrecht stehe familienrechtlich an erster Stelle – womöglich hätten die Gerichte deshalb befunden, den Jungen im Frühjahr wieder zur Mutter zu lassen. Zweifel an der Arbeit des Kreisjugendamtes wurden beim gegenwärtigen Prozess gegen Hussein K. laut, der im Oktober 2016 eine 19-jährige Studentin auf dem Dreisamradweg in Freiburg vergewaltigt und ermordet haben soll. Mehr als ein halbes Jahr ließen sich die Mitarbeiter Zeit, um den vorgeschriebenen Hilfeplan zu erstellen.
In dieser Zeit war schon vieles falsch gelaufen – so auch die Unterbringung in der Einliegerwohnung eines afghanischen Ärzteehepaares. Die offenbar falsche Alterseinschätzung – Hussein K. war zur Tatzeit vermutlich schon erwachsen – war ungefragt von den Kollegen des Freiburger Jugendamtes übernommen worden.
Auch nach dem gewaltsamen Tod des dreijährigen Alessio im Januar 2014 in einer Gemeinde im Hochschwarzwald musste der zuständige Mitarbeiter des Kreisjugendamtes eine Geldstrafe in der Höhe von drei Nettomonatsgehältern bezahlen. Er habe sich der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen schuldig gemacht, hieß es im Strafbefehl. Warnsignale waren offenbar ignoriert worden. Landesweit entfachte der Fall Aktivitäten. Im Dezember unterzeichneten das Land und der Kommunalverband für Jugend und Soziales ein Kinderschutzkonzept, das die Abläufe und Abstimmungen innerhalb der Jugendämter sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern weiter optimieren soll.
Allerdings sind die Jugendämter auf die Mitwirkung anderer staatlicher Stellen angewiesen, wie der Fall des neunjährigen Jungen nun zeigt. Demnach seien der Behörde trotz des engen Kontakts zur Familie keine Hinweise auf einen sexuellen Missbrauch zugegangen. Dies habe sich erst im März 2017 geändert, als die Polizei entsprechende Warnungen aussprach.
Bis zu 15 Jahre Haft für schweren sexuellen Missbrauch
Definition
Der schwere sexuelle Missbrauch von Kindern ist in Paragraf 176a des Strafgesetzbuches definiert. Im Fall der mutmaßlichen Vergewaltigungen eines Neunjährigen droht den Peinigern laut Staatsanwaltschaft Freiburg eine Mindeststrafe von drei Jahren Gefängnis für jeden Einzelfall. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre Haft. Wird ein Täter wegen mehrerer Fälle verurteilt, muss das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe bilden. Das Landeskriminalamt erwartet für 2017 einen Rückgang der Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs. 2016 wurden 39 Straftaten verzeichnet, 2015 waren es 35, und 2014 waren es 40 Fälle.
Hilfen
Um Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen, rät die Polizei Erwachsenen zur Offenheit. Auf der Internetseite „Missbrauch verhindern“ bündelt die Polizei mit der Opferschutzorganisation Weißer Ring Hinweise und Hilfsangebote.
Schulen
Der Missbrauchbeauftragte Johannes-Wilhelm Rörig nimmt vermehrt Schulen in die Pflicht. Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – ein Amt der Bundesregierung – fordert mehr Investitionen in die Präventionsarbeit an den Schulen. Die Schulen sollten den Kindern Gesprächsmöglichkeiten anbieten und besser darüber aufklären, was sexueller Missbrauch eigentlich sei.