Union und SPD wollen Finanztricks der AfD und der „Partei“ einen Riegel vorschieben – und ändern dafür das Gesetz über die Parteienfinanzierung. Linke und Grüne würden gerne noch weiter gehen.

Berlin - Viele Bürger finden es merkwürdig, dass Parteien für ihre Arbeit teilweise auch Geld vom Staat bekommen. Andere halten es für anrüchig, dass Parteien von Unternehmen Spenden entgegennehmen dürfen.

 

Beides ist erlaubt und – was insbesondere die staatliche Teilfinanzierung angeht – auch gut begründet. Denn der Staat erkennt damit an, dass Parteien einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren der Demokratie leisten, indem sie zur politischen Willensbildung verpflichtet werden. Und es wird verhindert, dass es eine Demokratie gibt, in der vor allem wirtschaftlich Mächtige die Parteien finanzieren.

In Deutschland schöpfen die Parteien aus vielen Geldquellen, um Mitarbeiter, Büros und Wahlkämpfe zu finanzieren. Der Einnahme-Mix setzt sich aus Mitgliedsbeiträgen, Abgaben von Abgeordneten sowie Spenden von Privatpersonen und Firmen zusammen. Diese Einnahmen sind neben dem Erfolg bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen die Grundlage für die staatliche Teilfinanzierung, auch Wahlkampfkostenerstattung genannt. Hinzu kommen Einnahmen, wenn die Parteien unternehmerisch tätig sind. Nach dem Parteiengesetz bekommt eine Partei nur dann Wahlkampfkostenerstattung, wenn sie in gleichem Umfang andere Einnahmen nachweist. Hier gilt: je mehr Spenden, Mitgliedsbeiträge oder andere Einkünfte, desto höher die staatlichen Zuschüsse.

Goldige Geschäfte der AfD

Das hat jetzt zu zwei Fällen des Missbrauchs geführt: Die AfD und die Satirepartei „Die Partei“ haben ihre Einnahmen künstlich erhöht, um so an mehr staatliche Mittel heranzukommen. Die AfD betreibt einen Goldhandel, mit dem sie keinen Gewinn macht, der aber ihre Einnahmen nach oben schnellen ließ – und somit auch die staatlichen Zuwendungen. „Die Partei“ war noch dreister und verkaufte 100-Euro-Scheine für 80 Euro. So konnte sie die Einnahmen erhöhen. Und die Rechnung ging sogar auf: Die zusätzlichen staatlichen Zuwendungen überstiegen den Verlust dieses absurden Geldverkaufs.

Doch das entspricht nicht dem Grundgedanken, dass sich Parteien mindestens zur Hälfte selbst finanzieren sollen. Den Missbrauch durch Finanztricks wollen Union und SPD nun abstellen. Künftig gilt bei wirtschaftlicher Tätigkeit als Richtschnur nicht das bewegte Geldvolumen, sondern der Saldo, also Einnahmen minus Ausgaben. Grundlage für die Bemessung der staatlichen Zuschüsse wird der Gewinn sein und nicht mehr allein der Umsatz.

Grüne und Linke sind nicht zufrieden

Die Reform der Parteifinanzierung sieht auch höhere Beträge für die Wahlkampfkostenerstattung vor. Die letzte Anhebung war vor 13 Jahren, nun soll der Zuschuss für jede abgegebene Stimme bei einer Wahl von 70 auf 83 Cent steigen. Für jeden Euro, den eine Partei aus Beiträgen und aus Spenden einnimmt, legt der Staat künftig 45 statt 38 Cent dazu.

Der Bundestag stimmt am Donnerstag über das Gesetz ab. Linke und Grüne werden dagegen stimmen, obwohl sie mit den aufgeführten Reformen im Grunde einverstanden sind. Doch es geht ihnen alles nicht weit genug. Sie fordern ein Verbot von Unternehmensspenden und von Sponsoring, etwa in Form von Fahrdiensten bei Parteitagen. Grünen und Linke vermissen überdies weiter gehende Transparenzregeln. So soll nach dem Willen der Grünen und Linken die Schwelle sinken, ab der Spender öffentlich genannt werden.