Ein Gefangener wird im Ulmer Gefängnis von einem Mithäftling gequält. Tagelang bemerken Beschäftigte des Gefängnisses scheinbar nichts. Es ist nicht der erste Fall. Ein Insider klagt, die Zellen seien überbelegt und das Personal unterbesetzt.

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Ulm - An einem Morgen Anfang November des vergangenen Jahres tritt der Strafgefangene Rudolf B. aus seiner Dreimannzelle und keucht: „Ich gehe da nicht mehr rein.“ Fotos des medizinischen Dienstes der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Ulm, die später gemacht werden, dokumentieren ein blutunterlaufenes linkes Auge, dick geschwollene Wangen, Hämatome, die sich über den ganzen knochigen Oberkörper verteilen. Der Arztbericht hält einen Jochbein- und einen Nasenbeinbruch fest, einen Riss des linken Trommelfells, mehrere Rippenbrüche, ein Lungenflügel ist in seiner Funktion eingeschränkt. Was man auf den Fotos nicht sieht: B. hat auch eine akute Bauchfellentzündung, verursacht durch eine Plastikgabel, die man ihm in den Anus gerammt hat und die die Darmwand durchstoßen hat. Zur Rettung des Patienten muss ein künstlicher Darmausgang gelegt werden: irreversibel.

 

B. ist 61 Jahre alt, aber er sieht älter aus, Folgen seines Alkoholkonsums und eines Lebens, das er zeitweise als Obdachloser führte. Elf Monate muss er in Ulm absitzen. Er hat randaliert, den Straßenverkehr gefährdet, Hausfriedensbruch begangen, gestohlen, schließlich eine Bewährungsstrafe verwirkt. Der schmächtige Mann mit dem etwas gebeugten Rücken wird in der Außenstelle der Justizvollzugsanstalt Frauengraben mit zwei Männern in einer Zelle zusammengelegt.

Wegen Tabak Mann zusammengeschlagen

Einer von ihnen ist der 19 Jahre alte P., gerade aus dem Gefängnis in Adelsheim verlegt, wo er Mitgefangenen Gewalt angedroht hat. Kaum in Ulm, schlägt P. einen Mithäftling zusammen. Es geht um Tabak. Daraufhin legt das Gefängnis den 19-Jährigen mit dem 61-jährigen B. zusammen. Der Ulmer JVA-Direktor Ulrich Schiefelbein ist zurzeit in Urlaub. In der „Südwest Presse“ begründete er im August die Maßnahme in einem Interview so: „Die Überlegung war, dass sich der junge Mann eher mit Gleichaltrigen misst, als sich an einem älteren Mann zu vergreifen.“ Man habe auf einen „väterlichen und somit befriedenden Einfluss“ gehofft. Am 10. September wird P. vom Ulmer Landgericht zu zusätzlichen acht Jahren Haft wegen besonders schwerer Vergewaltigung und schwerer Körperverletzung verurteilt. Die Folter des Ex-Obdachlosen B., so ergab die Beweisaufnahme, zog sich über fünf Tage und Nächte hin.

Der Ulmer Oberstaatsanwalt Michael Bischofberger hat den Fall bearbeitet. Eine mögliche Mitverantwortung der Haftanstalt sieht er nicht. Ein „Anfangsverdacht“ gegen Bedienstete des Gefängnisses sei geprüft worden, aber ohne Ergebnis. B. habe sich bei der Vernehmung nur schwer artikulieren können. Um Fälle wie diesen zu vermeiden, müsste man überall Kameras aufhängen oder alle Gefangenen in eine Einzelzelle sperren, sagt der Staatsanwalt. Dann müsse man aber auch in Kauf nehmen, dass die Suizidzahlen stiegen.

Vorwurf: Das System versagt

Ein geringes Sprachvermögen, kaum Selbstvertrauen, ein schlechter Allgemeinzustand, das seien doch gerade die typischen Kennzeichen von Menschen, die in Gefängnissen Gewalt durch Mitgefangene erlebten, sagt die Ulmer Strafverteidigerin Christina Seng-Roth. Sie sieht durchaus Anzeichen für ein Systemversagen und hat deswegen Mitte August dem Justizminister Guido Wolf (CDU) geschrieben. Ihr Mandant B. hätte eigentlich in die Abteilung für kurze Freiheitsstrafen gehört, er sei nur aus Platznot in eine Zelle für Untersuchungshäftlinge gesteckt worden – mit allen Restriktionen, die dort herrschten, ohne Hofgang oder Umschlussmöglichkeit. In den Zellen seien Gegensprechanlagen montiert, aber es fehle ein „stiller Alarm“.

Dass B.s lebensbedrohlicher Zustand über Tage hinweg unentdeckt blieb, könne damit zu tun haben, dass „Lebendkontrollen“ durch das Personal nur darin bestünden, die Gefangenen auf Zuruf „einen Arm oder ein Bein anheben“ zu lassen. Dann sei vermeintlich „alles in Ordnung“.

„Statt 85 nur 74 Mitarbeiter“

Schon im Februar hatte das Ulmer Landgericht vier Insassen der Jugendabteilung des Gefängnisses im Frauengraben zu Gefängnisstrafen verurteilt. Sie hatten, unter Anführung eines verurteilten Mörders, im Herbst 2013 Mitgefangene gequält und drangsaliert, einen damals 19-Jährigen in der Gemeinschaftsdusche mit einem Stock vergewaltigt. Auch damals sagten JVA-Beamte in der Verhandlung aus, sie hätten nie etwas gesehen oder gehört.

Nach dem neuesten Fall in Ulm gibt ein Insider noch eine andere Darstellung der Verhältnisse. Seinen Namen will er aus Angst vor dem Verlust seiner Stelle nicht nennen. Im Ulmer Haupt- und Nebengefängnis, so die Auskunft, sollten laut Stellenschlüssel 85 ausgebildete Kräfte arbeiten. Tatsächlich seien es nur 74, von denen sich zwei zurzeit in Elternzeit befänden. Dazu kämen Sonderdienste, etwa Bewachungsaufgaben in Krankenhäusern.

Minister Wolf fehlen Akten

„Im Endeffekt halten wir uns mit den Azubis über Wasser“, sagt der Informant. Das Ulmer Gefängnis Frauengraben habe offiziell 99 Haftplätze, sei aber ständig überbelegt. In Einmannzellen würden Matratzen gelegt, oder es würden Arrestzellen zur Dauerunterbringung benutzt. Nachts arbeiteten in den beiden Gefängnissen jeweils drei JVA-Bedienstete. Bei solchen Bedingungen sei es unmöglich, alles im Auge zu behalten. „Das ist überall so, nicht nur in Ulm“, sagt der Mann.

Eine Antwort auf ihren Brief hat die Anwältin Seng-Roth vom Minister Wolf lange nicht erhalten. Erst nach einer Anfrage unserer Zeitung gab es eine Zwischenauskunft: „Im Hinblick auf die gebotene sorgfältige Überprüfung der genannten Punkte wurden verschiedene Stellungnahmen und Akten angefordert. Diese liegen noch nicht vollständig vor“, steht darin. Ende September oder Anfang Oktober soll es konkreter werden. Der schwer verprügelte B. ist mittlerweile frei und lebt in einem Wohnheim.