Pflegepersonal Region Stuttgart Erste Impfverweigerer müssen Bußgeld zahlen

Noch hat kein Gesundheitsamt in der Region ein Betretungsverbot ausgesprochen. Foto: dpa/Christoph Schmidt

Jetzt wird es ernst: Impfverweigerer in Pflegeberufen müssen sich auf hohe Bußgelder einstellen. Aber nicht alle Gesundheitsämter in der Region Stuttgart sind so schnell wie die in Esslingen und Göppingen.

Entscheider/Institutionen : Kai Holoch (hol)

Esslingen und Göppingen preschen vor: Die beiden Landkreise sind die ersten in der gesamten Region Stuttgart, in denen Menschen, die trotz der einrichtungsbezogenen Impfpflicht noch keinen Immunitätsnachweis vorgelegt haben, mit einem Bußgeld belegt worden sind. Im Kreis Esslingen sind bisher fünf Bußgeldbescheide erlassen worden, im Kreis Göppingen sind es sogar bereits 34.

 

Einen Unterschied in der Bußgeldhöhe gibt es nicht: „Bei der Festsetzung halten wir uns an die vom Sozialministerium vorgeschlagene Höhe von 300 Euro“, erklärt die Göppinger Landkreis-Sprecherin Clarissa Weber: „Hinzu kommen noch 28,50 Euro Gebühren, so dass sich der Gesamtbetrag auf 328,50 Euro beläuft.“ Auch ihre Esslinger Kollegin Andrea Wangner bestätigt, dass man den Vorschlag anwende.

Nachweise zur Immunisierung sind ganz wichtig

Die nun versandten Bußgeldbescheide sind erst der Auftakt. Das Esslinger Gesundheitsamt hat nach der vom Ministerium vorgegebenen Priorisierung mittlerweile alle Personen, die unter die Impfpflicht fallen, aufgefordert, die benötigten Nachweise zur Immunisierung vorzulegen. Die Antworten sollten bis Ende vergangener Woche im Gesundheitsamt ankommen. Dann werden, so Andrea Wangner, „nach der Sichtung der Unterlagen gegebenenfalls Bußgeldverfahren zu Ordnungswidrigkeiten sowie Verfahren zum Tätigkeitsverbot eingeleitet“.

Die anderen Landkreise und die Landeshauptstadt selber hinken mit den Verfahren und etwaigen Bußgeldbescheiden noch hinterher.

„Wir befinden uns aktuell im Prozess der individuellen Einzelfallprüfung. Dieser wird aufgrund der hohen Fallzahlen einige Wochen bis wenige Monate in Anspruch nehmen“, heißt es aus dem Stuttgarter Gesundheitsamt. Wann schließlich die ersten Bußgelder verteilt werden? „Aktuell können wir hierzu keine Vorabinformationen liefern“, lautet die Antwort auf die Anfrage unserer Zeitung.

109 Ordnungswidrigkeitsverfahren in Ludwigsburg

Auch in Böblingen und im Rems-Murr-Kreis erklären die zuständigen Gesundheitsämter, dass man bisher noch keine Bußgeldbescheide versandt habe. Auch zum Zeitpunkt, wann das geschehen könnte, gibt es keine Angaben.

Etwas präziser formuliert es Frank Wittmer, der Sprecher des Ludwigsburger Landratsamts: „Im Kreis Ludwigsburg haben wir 109 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Es wurden aber noch keine Bußgeldbescheide versandt, weil wir uns noch im Anhörungsverfahren befinden. Wir rechnen damit, dass wir im August Bußgeldbescheide verschicken werden.“

24 000 Pflegekräfte sind betroffen

Auch für den noch weitergehenden Schritt der berufsbeschränkenden Maßnahmen gegen Impfverweigerer hat Wittmer Zahlen: „Bisher sind 315 Anhörungsschreiben zum Tätigkeits- oder Betretungsverbot an die Betroffenen und die Einrichtungs- und Unternehmensleitungen der Mitarbeiter versendet worden.“ Allerdings müssten nun zunächst die Anhörungsfristen abgewartet werden. Wittmer: „Die einzelfallbezogenen Abwägungsentscheidungen zum Tätigkeitsverbot werden voraussichtlich im Herbst getroffen.“

Aktuell sei aber nicht absehbar, wann genau das Gesundheitsamt solche Verbote aussprechen werde. Dazu wagt auch Clarissa Weber keine Prognose. Immerhin weiß sie so viel: „Derzeit befinden sich noch 280 Personen im Kreis Göppingen im laufenden Verfahren.“

Der Deutsche Bundestag hatte die einrichtungsbezogene Impfpflicht Ende 2021 beschlossen. Bis zum Stichtag, dem 16. März, hatten immerhin 37 000 in Baden-Württemberg von der Vorschrift betroffene Pflegekräfte keinen entsprechenden Immunitätsnachweis erbracht. Nun hat sich deren Zahl um rund 13 000 Personen, die den Gesundheitsämtern mittlerweile einen Genesenen- oder Impfnachweis präsentiert haben, reduziert.

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