Die CDU hat ein Alternativ-Konzept zum Bürgergeld vorgelegt. Dabei geht es insbesondere um schärfere Sanktionen. Der Kinderschutzbund kritisiert das. Und warnt, getroffen würden am Ende die Kinder – auch wenn die Eltern gemeint seien.

Korrespondenten: Tobias Peter (pet)

Der Kinderschutzbund hat die CDU in der Debatte über das Bürgergeld scharf angegriffen. „Der Vorschlag der CDU, Sanktionen zu verschärfen und Totalverweigerern die Unterstützung dauerhaft komplett zu streichen, zeugt von einer unerträglichen Ignoranz gegenüber Kindern und Jugendlichen. Denn auch sie leben in Familien, die Bürgergeld beziehen“, sagte die Präsidentin der Organisation, Sabine Andresen, unserer Redaktion. Sanktionen gegen die Eltern schränkten auch die Bildungsmöglichkeiten, die Gesundheit und die soziale Teilhabe der Kinder weiter ein, fügte sie hinzu.

 

Die CDU hat ein Konzept für eine „Neue Grundsicherung“ vorgelegt, mit dem sie das Bürgergeld ablösen will. „Lehnt ein arbeitsfähiger Grundsicherungsempfänger ohne sachlichen Grund eine ihm zumutbare Arbeit ab („Totalverweigerer“), soll zukünftig davon ausgegangen werden, dass er nicht bedürftig ist“, heißt es in dem entsprechenden Beschluss des CDU-Bundesvorstands. Und weiter: „Ein Anspruch auf Grundsicherung besteht dann nicht mehr.“ Dabei wolle man sicherstellen, dass die Kinder und Partner nicht unter dem Verhalten von Totalverweigerern litten, schreibt die CDU in dem Papier – führt diesen Punkt aber nicht weiter aus.

Auch die Ampel verschärft Sanktionen

„Wer Eltern komplett das Bürgergeld streicht, trifft damit – ob er will oder nicht – immer auch die Kinder“, betonte Kinderschutzbund-Präsidentin Andresen. „Ich wünsche mir aus der Opposition Ideen, wie das Leben von Kindern und Jugendlichen verbessert werden kann“, sagte sie. „Doch zu einer echten Bekämpfung von Kinder- und Jugendarmut hört man leider wenig.“

Auch die Bundesregierung hat beschlossen, dass denen, die sich komplett verweigern, das Bürgergeld gestrichen werden soll – allerdings begrenzt auf einen Zeitraum von zwei Monaten. Eine noch härtere Regelung würde mit hoher Sicherheit zum Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen darüber werden, ob die Grundsicherung noch die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllt.