Am Dienstag ist es im Prozess gegen den höchsten Polizeibeamten des Landes zu einem harten Schlagabtausch zwischen der Nebenklagevertretung und der Verteidigung gekommen. Worum geht es?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Im Verfahren gegen den Inspekteur der Polizei wegen des Vorwurfs der sexuellen Nötigung ist es am Dienstag zu einem harten Schlagabtausch zwischen der Nebenklagevertretung und der Verteidigung gekommen.

 

Die Anwälte der Beamtin, die den obersten Polizisten im Land angezeigt hat, wollen geklärt wissen, ob die Verteidigung „im Gerichtssaal eine Straftat begangen“ hat, so der Anwalt Holger Rohne. Nach Informationen unserer Zeitung handelt es sich dabei um den Vorwurf der üblen Nachrede. Rohne bezog sich darauf, dass die Verteidigung vor Beginn der Hauptverhandlung am vergangenen Freitag eine Erklärung an die Presse verteilt hat, in der eine weitgehende Stellungnahme zu lesen war. Unter anderem wurde die Kommissarin darin der Lüge bezichtigt. Die Anklage bediene das „#metoo-Klischee“. Die Initiative für die sexuellen Handlungen, welche die Beamtin dem Mann vorwirft, sei von ihr ausgegangen. Das eigentliche Opfer sei der Inspekteur, es müsse einen Freispruch geben.

Weiter als zu erklären, dass er sich auf die Pressemitteilung beziehen wolle, kam er nicht. Die Verteidigung beantragte, ihm das Wort zu entziehen, da es sich bei der Erklärung nicht um etwas handeln würde, was zur Wahrheitsfindung in dem Verfahren beitragen würde. Auf Nachfrage erläuterte der Anwalt, dass er sich auf einen Abschnitt in der Pressemitteilung der Verteidigung beziehe, der sich mit dem Beziehungsverhalten der Kommissarin befasst. Darin steht auch, sie würde Kontakte zu älteren höher gestellten Männern suchen, um die Kontakte zu ihrem eigenen Vorteil auszunutzen.