Im Falschgeld-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht haben am Donnerstag eine Ermittlungsleiterin der Polizei und ein Kriminalbeamter ausgesagt. Dabei ging es auch darum, wie eine Blüte in die Gefängniskasse kam.

Stuttgart - Im Falschgeld-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht haben am Donnerstag eine Ermittlungsleiterin der Polizei und ein Kriminalbeamter ausgesagt. Der 54 Jahre alte Falschgeldexperte, erklärte, dass er den 20 Jahren alten Computercrack nach dessen Festnahme mehrfach verhört habe. Dieser habe eingeräumt, insgesamt 155 Blüten je 50 Euro im Internet bestellt zu haben – das Stück für jeweils zehn Euro. Das Geschäft wurde in der Internet-Währung Bitcoin abgewickelt, bei der alle Beteiligten anonym blieben. Er habe durch den Verkauf aller Blüten einen Gewinn von 1000 Euro erzielt, räumte der 20-Jährige ein. Davon habe er seinen Konsum von Marihuana und Ecstasy finanziert.

 

Laut Anklage hat er im Frühjahr 92 falsche Fuffziger an drei Mitangeklagte aus einer Stuttgarter Wohngemeinschaft veräußert. Für die Abnahme verlangte er zwischen 15 und 18 Euro je Schein. Die Mitangeklagten sollen die falschen Fuffziger neben dem Kauf von Drogen auch zum Einkaufen in Geschäften benutzt haben. Der größte Teil wurde aber bei einer Hausdurchsuchung sichergestellt.

Die als Zeugin geladene Ermittlungsleiterin bestätigte Aussagen ihres Kollegen. Sie konnte aber nicht die Frage der Verteidigerin beantworten, wie der 20-Jährige – so der Vorwurf der Anklage – eine 50-Euro-Blüte aus seiner Geldbörse auf sein Gefangenenkonto habe einzahlen können. In der Börse hätten sich zunächst 153, später aber plötzlich 203 Euro befunden.

„Ein Untersuchungshäftling kann mit Sicherheit sein Geld nicht selbst einzahlen, weil ihm das schon vorher abgenommen wird“, so die Anwältin. Deshalb stelle sich für sie die Frage, wer für diese „seltsame Geldvermehrung“ verantwortlich sei. Das Landgericht habe die Aufgabe, den Gang dieser Dinge festzustellen. „Mein Mandant kann diese ihm vorgeworfene Tat jedenfalls nicht begangen haben“, betonte die Verteidigerin.