Der Mann verkauft einem Kunden einen Golf für 1000 Euro – doch der ist kaputt.

Leonberg - Ein früherer Geschäftsführer eines Autohauses aus dem Altkreis ist am Amtsgericht wegen Betrugs schuldig gesprochen worden. Der Mann hatte einen Golf verkauft, obwohl er genau wusste, dass dieser nicht mehr voll funktionstüchtig war. Das Gericht verurteilte ihn jetzt zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 20 Euro. Er saß nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank.

 

Der Autohaus-Chef hatte den gebrauchten Kleinwagen im Frühjahr 2013 einem Mann aus Stuttgart für 1000 Euro verkauft und ihm zugesichert, dass dieser einwandfrei lief. Tatsächlich aber war das Steuermodul des Golfs mit Baujahr 1997 defekt. Und wie sich in der Verhandlung zeigte, wusste er auch von dem Schaden. Der geladene Vorbesitzer, der ihm das Fahrzeug für 450 Euro überlassen hatte, wies ihn darauf hin, dass es immer wieder Probleme mit dem Wagen gab. Sogar einen Tag vor dem Verkauf hatte der Freudentaler eine Panne gehabt, weshalb der Autohaus-Chef den Wagen im Rutesheimer Gewerbegebiet in Augenschein nehmen musste, wo er zum Stehen gekommen war.

Autohaus meldet Insolvenz an

Der Beschuldigte hatte in der Verhandlung bestritten, den Käufer bewusst getäuscht zu haben und behauptete, dass er etliche Male mit dem Wagen unterwegs gewesen sei, und das ohne jegliche Probleme. Dass der Golf einen technischen Defekt hatte, wollte er erst mit der Untersuchung in der Werkstatt erfahren haben. Nachdem sich der Stuttgarter bei ihm beschwert hatte, dass sich der Wagen nicht mehr starten ließ, hatte er vorgeschlagen, ihn checken zu lassen. Dabei kam heraus, dass das Steuergerät kaputt war.

Der Autohaus-Chef erklärte sich bereit, die Reparaturkosten in Höhe von 400 Euro zu übernehmen. Doch dazu kam es nicht, weil er in eine finanzielle Schieflage geriet. Der Mann gab vor Gericht an, dass er nach 25 Jahren mit seinem Autohaus Insolvenz anmelden musste. Der Werkstatt-Chef, der damals auf der Rechnung sitzengeblieben war, machte von seinem Pfandrecht Gebrauch. Trotz der unbezahlten Rechnung übergab er den Golf dann aber doch an den Stuttgarter, nachdem der Wagen ganze vier Jahre in seinem Hof gestanden war.

Amtsrichterin Jasmin Steinhart glaubte nicht, „dass Sie mehrmals mit dem Auto ohne Probleme unterwegs waren.“ Mit Blick auf das Strafmaß hielt sie dem Mann zugute, dass er das Steuergerät reparieren lassen wollte, und sie zeigte auch Verständnis für seine finanzielle Lage.

Strafschärfend war hingegen, dass der frühere Autohaus-Chef nicht zum ersten Mal vor Gericht stand. Gleich mehrmals wurde er bereits wegen Betrugs verurteilt. In zwei Fällen ging es sogar um den gleichen Sachverhalt – auch da hatte er den Käufern kaputte Autos untergejubelt. Deswegen hatte der Staatsanwalt mit 120 Tagessätzen zu je 20 Euro eine noch schärfere Sanktion für den Wiederholungstäter gefordert. Zuvor hatte der Rechtsanwalt des Mannes eine Verfahrenseinstellung gegen die Zahlung einer Geldauflage vorgeschlagen, die Mühe war aber vergeblich.