Prozess am Landgericht Lange Haftstrafen nach Schießerei in Mettingen

Gut ein Jahr nach der Schießerei in Mettingen fiel nun das Urteil vor dem Stuttgarter Landgericht. Foto: IMAGO/Arnulf Hettrich

Vier junge Männer müssen wegen ihrer Beteiligung an einer Schießerei in Esslingen-Mettingen vor gut einem Jahr ins Gefängnis. Der Anstifter wurde zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sieben Jahren verurteilt.

Im Prozess um die Schießerei in Esslingen-Mettingen vor gut einem Jahr sind die Urteile gesprochen worden. Alle vier zum Tatzeitpunkt 20- und 21-jährigen Angeklagten müssen ins Gefängnis.

 

Die dritte Strafkammer des Landgerichts Stuttgart verurteilte den Hauptangeklagten wegen versuchten Totschlags und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten. Der Mann habe die drei Mitangeklagten zu der Schießerei angestiftet und sieben Mal geschossen. Die Staatsanwältin hatte eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert.

Keine Notwehrsituation

Ein weiterer Angeklagter muss eine Haftstrafe von fünf Jahren antreten. Die Kammer orientierte sich dabei an dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Seine beiden Verteidiger hatten auf Notwehr plädiert: Ihr Mandant habe erst geschossen, als eine Waffe aus einem am Tatort befindlichen Auto auf ihn gerichtet worden sei. Dieser Ansicht folgte das Gericht nicht. Der Verurteilte habe gezielt auf einen anderen Menschen einen Schuss abgegeben.

Zwei weitere junge Männer hatten zwar nicht geschossen, doch sie hatten nach Auffassung des Gerichts dem Mitglied einer gegnerischen Gruppierung den Fluchtweg versperrt. Einer der beiden muss daher für vier Jahre ins Gefängnis. Dies entspricht ebenfalls der Forderung der Staatsanwaltschaft, die Anwälte hatten auf Freispruch plädiert. Der vierte Angeklagte wurde nach dem Jugendstrafrecht zu drei Jahren verurteilt.

Streit zwischen Banden

Nach Ansicht des Gerichts soll der Schusswechsel die Fortführung einer Auseinandersetzung zwischen rivalisierenden Banden gewesen sein. Der Hauptangeklagte sei von einem Mitglied der anderen Gruppe angegriffen und verletzt worden. Daraufhin habe er die drei Mitangeklagten zu einer Vergeltungsmaßnahme aufgerufen.

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