Der Urenkel des Luftschiffpioniers Zeppelin will der Stadt Friedrichshafen die Zeppelin-Stiftung entreißen. Doch ist er für juristische Schritte überhaupt berechtigt?

Politik/Baden-Württemberg: Rüdiger Bäßler (rub)

Friedrichshafen/Mittelbiberach/Sigmaringen - Seit Jahren währt der Streit, noch vor der Sommerpause wird die Klage von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin gegen das Land Baden-Württemberg nun am Verwaltungsgericht Sigmaringen verhandelt. Der Urenkel des Luftschiffpioniers Ferdinand Graf von Zeppelin will die milliardenschwere Zeppelin-Stiftung, deren Erträge an die Stadt Friedrichshafen fließen, für nichtig erklären lassen. Die Auflösung der einstigen Stiftung im Jahr 1947 sei eine rechtswidrige Enteignung der Stifterfamilie durch den Staat gewesen, argumentiert der Kläger aus Mittelbiberach. Zudem verwende die Stadt Friedrichshafen die jährlichen Millionenerträge aus der Stiftung – zuletzt knapp 200 Millionen Euro – zur Daseinsvorsorge und nicht, wie vom Stifter ursprünglich festgelegt, für mildtätige Zwecke.

 

Ein Sprecher des Verwaltungsgerichts sagte am Freitag, eine erste mündliche Verhandlung sei „im zweiten Quartal“ dieses Jahres zu erwarten. Allerdings wird dann noch nicht zur eigentlichen Streitsache verhandelt. Zunächst geht es um die Frage, ob Albrecht von Brandenstein-Zeppelin überhaupt klageberechtigt ist. Die Stadt Friedrichshafen ebenso wie das Regierungspräsidium Tübingen widersprechen dem. Der Kläger hat jetzt eine 148 Seiten umfassende Begründung zu seiner Klagebefugnis eingereicht. Laut dem Gerichtssprecher sei in dem Streit zunächst ein „Zwischenurteil“ denkbar, das in einer nächsthöheren Instanz angefochten werden könne. Damit ist ein jahrelanger Rechtsstreit vorgezeichnet. Brandenstein-Zeppelin wird von Stephan Schauhoff und Christian Kirchhain von der auf Stiftungsrecht spezialisierten Bonner Kanzlei Flick, Gocke Schaumburg vertreten.

Ein schnelles Ende des Verfahrens ist nicht in Sicht

Die ursprüngliche Stiftung vor 1947 müsse restituiert werden, so der Kläger, weil die damalige Übereignung an die Stadt Friedrichshafen „ohne Liquidation, das heißt ohne Vertrag“ vollzogen worden sei. „In dem Vertrag hätte eine Stiftungsorganisation für das Stiftungssondervermögen bei der Stadt eingerichtet und mit einem unabhängigen Vorstand ausgestattet werden müssen.“ Die Stiftung, der die Zeppelin-Industrie mit dem Autozulieferer ZF AG gehört, wird seit der Nachkriegszeit vom Friedrichshafener Gemeinderat kontrolliert.

Während die Streitsache zwischen dem Urenkel und dem Land Baden-Württemberg bald vor Gericht kommt, sind weitere Klagen gegen die Stadt Friedrichshafen bei einer anderen Gerichtskammer in Sigmaringen noch anhängig. Brandenstein-Zeppelin verlangt Einsicht in die Haushaltsakten der Stadt seit 1947, weil er darin Hinweise auf rechtswidrige Absprachen in Bezug auf die Zeppelin-Stiftung vermutet. Es handle sich um „zwölf laufende Meter Akten“, bestätigte er am Freitag. Die Rathausverwaltung hält eine solche Aktenrecherche für aussichtslos.