Radverkehr in Stuttgart Radentscheid Stuttgart auf der Zielgerade

Die Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum Radentscheid sollen noch vor Weihnachten der Stadt übergeben werden. Dies ist freilich nur ein Kriterium, ob es zu einem Bürgerentscheid kommt.
Stuttgart - 20 000 gültige Unterschriften wollen die unter Radentscheid Stuttgart engagierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt sammeln, um vergleichbar mit anderen Städten in Deutschland ein Bürgerbegehren über die Zukunft und die Entwicklung des Radverkehrs in Stuttgart in den kommenden Jahren auf den Weg zu bringen. Die Unterschriften sollen noch in diesem Jahr der Stadt übergeben werden, damit am 26. Mai 2019 die Stuttgarter neben der Kommunal-, Regional- und Europawahl auch über den elf Punkte umfassenden Forderungskatalog der engagierten Radgemeinde entscheiden können. Es geht vor allem darum, den Radverkehr in der Landeshauptstadt einfacher und sicherer zu machen, damit auch Fahranfänger und Kinder das Rad nutzen können. Eine der Hauptforderungen ist, mindestens 15 Kilometer sichere Radwege mehr pro Jahr zu schaffen. Im Moment genügen nur etwa acht der von Stuttgart angegebenen 180 Kilometer Radwege den Anforderungen, die der Radentscheid an einen sicheren Radweg hat.
Wohnort Stuttgart und Mindestalter sind vorgegeben
Laut Susanne Keller, einer Sprecherin von Radentscheid Stuttgart, habe man bereits über 30 000 Unterschriften gesammelt. Dass darunter auch 20 000 für ein Bürgerbegehren gültige sind, ist wahrscheinlich, aber nicht sicher. „Wir wissen nicht, wie viele unterschrieben haben, die nicht in Stuttgart gemeldet sind oder noch keine 16 Jahre alt sind“, erklärt die engagierte Radlerin. Der Wohnort Stuttgart und das Mindestalter seien aber bindende Kriterien für das Begehren. Deshalb will man in einer Art Schlussspurt noch so viele Unterschriften wie möglich sammeln, um sicher zu sein, dass man genug gültige Stimmen hat. „Wir könnten auch 2019 noch nachlegen, aber dann wäre der Wahltermin im Mai nicht zu halten“, sagt Sabine Keller. Deshalb sollen die Listen noch vor Weihnachten im Rathaus abgegeben werden. Dort wird dann geprüft, ob die Mindestzahl an gültigen Unterschriften zusammengekommen ist.
Dies ist freilich nur ein Kriterium, ob es zu einem Bürgerentscheid kommt. Die Verwaltung muss über die Anzahl an Unterschriften hinaus prüfen, ob die elf Punkte des Forderungskatalogs den juristischen Ansprüchen an einen Bürgerentscheid genügen und somit überhaupt zulässig sind. Sollte auch nur ein Punkt den formaljuristischen Kriterien nicht entsprechen, müsste das Begehren auf einen Entscheid abgelehnt werden.
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