Arbeitsministerin Nahles will Bürokratie in den Jobcentern abbauen. Die sollen Spielraum bekommen, um sich besser um Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge kümmern zu können. Doch Fachleute beklagen, der Plan bringe keine Verbesserung

Berlin - Der Fall ist kurios. Eine Frau arbeitete als Wurstverkäuferin und war auf Diät. Und genau dies hat das Jobcenter von Berlin-Reinickendorf und das Sozialgericht Berlin beschäftigt. Die Dame bezog neben ihrem niedrigen Gehalt so genannte Hartz IV-Aufstockerleistungen des Jobcenters. Die Mitarbeiter der Behörde berücksichtigten, dass die Metzgerei ihren Mitarbeitern eine kostenlose Pausenverpflegung gab und kürzten die Zahlung an die Verkäuferin entsprechend. Weil die Kost fett und voller Kohlehydrate war, die Verkäuferin aber auf ihre Linie achtete, klagte sie gegen die Entscheidung des Jobcenters – und gewann. Das Sozialgericht Berlin entschied im März 2015, dass das Jobcenter beachten müsse, ob jemand beispielsweise aufgrund „religiöser Speisevorschriften, aus gesundheitlichen oder ethisch-moralischen Gründen“ auf angebotene Verpflegung verzichte.

 

Zur Zeit erhalten 4,3 Millionen Menschen Hartz IV

Der Fall zeigt, warum die Hartz-IV-Leistungen so großen Verwaltungsaufwand nach sich ziehen. Kein anderes Gesetz berührt das Alltagsleben von so vielen Menschen so unmittelbar – derzeit beziehen etwa 4,3 Millionen Bürger Hartz IV. Um es zu anzuwenden, gibt es zu fast jedem Paragrafen des Sozialgesetzbuches, in dem die Leistungen beschrieben werden, ausführliche Leitfäden, von denen so mancher dutzende Seiten füllt. Neben diesen Bestimmungen der Bundesagentur für Arbeit müssen die Mitarbeiter im Jobcenter klären, was die Landkreise und Städte mit Blick auf die Wohnung und die Heizkosten regeln.

Wie die „Rundverfügung 50 II 4“ der Stadt Düsseldorf über „Einmalige Bedarfe“ belegt, kann es auch dabei recht kompliziert zugehen. Die Verfügung regelt für fünf verschiedene Wohnungsgrößen, welcher Betrag einem Empfänger zusteht, wenn er die Wohnung renoviert. Dabei wird unterschieden, ob einzelne Zimmer oder die ganze Wohnung auf Vordermann gebracht werden müssen, und ob Räume eine neue Tapete brauchen oder ob ein neuer Farbanstrich ausreicht. Die Kosten für einen Tapeziertisch sind in der Renovierungspauschale nicht enthalten, „da grundsätzlich davon ausgegangen werden kann, dass dieser im Verwandten- oder Bekanntenkreis ausgeliehen werden kann. Sollte dies nachvollziehbar nicht möglich sein, kann die Pauschale um 16 Euro erhöht werden.“ Handelt es sich um einen Altbau mit Deckenhöhen von mehr als 2,50 Meter „sind die Pauschalen im prozentualen Verhältnis zur zusätzlichen Raumhöhe zu erhöhen.“

Bis zu 460 000 neue Fälle dieses Jahr erwartet

Weil Hartz IV so kompliziert ist, erstaunt es nicht, dass in den Jobcentern 23 000 Mitarbeiter allein mit der so genannten Leistungsgewährung befasst sind und sich somit nicht darum kümmern können, Menschen in Lohn und Brot zu bringen. Schon seit Juni 2013 haben Fachleute von Bund und Ländern beraten, wie sich das ändern lässt. Und nun versucht auch die Bundesregierung eine Vereinfachung des Systems. Am Mittwoch wird das Bundeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) zur Rechtsvereinfachung bei Hartz IV verabschieden. Der ist auch dringend nötig. Denn im Laufe des Jahres, so eine Schätzung des Ministeriums, werden 240 000 bis 460 000 zusätzliche Empfänger ins Hartz-IV-System kommen. Der Grund: Viele Flüchtlinge, deren Verfahren abgeschlossen sind, unterliegen nicht mehr dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern eben Hartz IV.

Umso dringlicher wird für die Jobcenter der immer wieder angemahnte Bürokratieabbau. Und der sei im Nahles-Entwurf an einigen Stellen auch gelungen, sagt Stefan Graaf, der Geschäftsführer des Jobcenters für die Städteregion Aachen. Es sei gut, dass die Leistungen nicht mehr nur für sechs Monate, sondern in der Regel für ein Jahr bewilligt werden. Und bei getrennt lebenden Paaren müsse nicht mehr auf den Tag genau ausgerechnet werden, an welchem Tag sich ihr Kind bei welchem Partner aufhielt. Gleichwohl zieht Stefan Graaf eine sehr verhaltene Bilanz: „Es ist sehr fraglich, ob wirklich Ressourcen für eine intensivere Betreuung von Langzeitarbeitslosen, Aufstockern oder Flüchtlingen freigesetzt werden.“ Stefan Graafs Urteil ist keineswegs aus der Luft gegriffen. Immerhin stellt die Regierung selbst fest, dass sich der Verwaltungsaufwand im Zuge ihres Vereinfachungsgesetzes um 39 Millionen Euro verringert – das ist weniger als ein Prozent der jährlichen Verwaltungskosten im Hartz-IV-System.

Absurde Gesetzesvorgaben bleiben

Richtig ist zwar auch, dass Berlin den Jobcentern 2800 zusätzliche Stellen gewährt. Nur müssen die zuerst einmal besetzt werden. Das ist keineswegs einfach, weil derzeit viele Behörden händeringend nach Personal suchen – seien es das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, die Ausländerämter, die Schulen und die Kommunen. Und selbst wenn die Jobcenter schnell neue Mitarbeiter finden, müssen diese erst für die komplizierten Sachverhalte geschult werden, was nach Einschätzung von Fachleuten etwa ein Jahr dauert. Zudem bleibt es trotz der Gesetzesänderung dabei, dass viele von ihnen mit Papierkrieg betraut sein wird.

Als Bundeskanzler Gerhard Schröder eins Hartz IV einführte, sollte mit Hilfe möglichst vieler Pauschalen in der Verwaltung möglichst wenig Aufwand entstehen. Dass dieses angestrebte Prinzip nicht Wirklichkeit wurde, belegt allein das Beispiel der Warmwasserzuschläge. Die Jobcenter müssen ermitteln, ob jemand per Boiler sein Warmwasser bekommt. Wenn ja, sind dafür Zuschläge fällig, die unterschiedlich ausfallen – je nachdem, wie viele Erwachsene im Haushalt leben und wie alt die Kindern oder die Jugendlichen sind, die mit den Erwachsenen eine „Bedarfsgemeinschaft“ bilden. „Das“, so Graaf, „ist doch absurd.“ An dieser Absurdität ändert Nahles‘ Gesetz kein Jota.