Union und SPD wollen die Spione des Bundesnachrichtendienstes mit einem speziellen Beauftragten an die Leine nehmen. Ausspähen unter Freunden soll es nicht mehr geben.
Berlin - Die Koalition kommt bei der geplanten Reform des BND-Gesetzes voran. Die zuständigen Fachpolitiker haben sich als Konsequenz aus dem BND-Abhörskandal weitgehend verständigt. Berichte, wonach schon alle Details geklärt seien, wurden allerdings zurückgewiesen. Der Vizevorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Clemens Binninger (CDU), sagte der Stuttgarter Zeitung: „Wir sind uns über die Eckpunkte einig.“ Ein Gesetzentwurf solle Anfang Januar vorliegen, bis zur Sommerpause soll das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag abgeschlossen sein.
Bessere parlamentarische Kontrolle möglich
Binninger sagte, mit diesem Beauftragten werde „unser Hauptmangel behoben, dass wir zwar Instrumente, aber als Parlamentarier einfach nicht die Zeit haben, uns einer Aufgabe dieser Dimension ganzjährig ausreichend widmen zu können.“
Mindestens so wichtig ist den Fachpolitikern von Union und SPD, das BND-Gesetz so zu verändern, dass künftig bei der Überwachung im Ausland das Ausspähen europäischer Unternehmen, Institutionen, Regierungen und Politiker ausdrücklich verboten ist. Der BND hatte zuletzt einräumen müssen, auch bei Partnern spioniert zu haben. Das Gesetz in der aktuellen Fassung erlaube „im Prinzip alles“, sagte Binninger. Das müsse sich ändern.
Konstruktive Gespräche zwischen Union und SPD
Der SPD-Innenexperte Burkhard Lischka bestätigte der StZ, dass die Gespräche sehr konstruktiv verliefen. Im Haushalt seien schon die zusätzlichen Stellen vorgesehen. Der Geheimdienstbeauftragte werde somit am 1. Januar 2017 die Arbeit aufnehmen können. Auch die Organisationsstruktur des BND werde man laut Lischka verändern. Künftig soll jede Maßnahme der strategischen Fernmeldeaufklärung vom BND-Präsidenten abgesegnet und vom Kanzleramt genehmigt werden. Bisher hatte sich BND-Chef Gerhard Schindler damit rausreden können, nichts von umstrittenen Abhöraktionen gewusst zu haben. „Dieses Spielchen wird jetzt beendet“, sagte Lischka. Ausnahmen vom Verbot der Ausspähung in Partnerländern sollen eng definiert werden. Eine Überwachung solle nur stattfinden, „wenn es einen Terrorismusverdacht gibt, wenn es um organisierte Kriminalität geht oder wenn Rüstungsembargos umgangen werden sollen“.