Sie reisen nach Spanien und fragen sich, ob der Personalausweis reicht? Wir beantworten alle wichtigen Fragen.

Digital Desk: Lukas Böhl (lbö)

Für die Einreise nach Spanien reicht ein gültiger Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis. Für den Urlaub auf dem spanischen Festland oder den Inseln wie Mallorca oder Teneriffa benötigen Sie also keinen Reisepass. Dies gilt für eine Aufenthaltsdauer von maximal 3 Monaten. Falls Sie mit Kindern reisen, benötigen diese ihren eigenen Personalausweis.

 

Das spanische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten weist darauf hin, dass Minderjährige, die mit einem Personalausweis nach Spanien reisen und ohne Begleitung unterwegs sind, eine Einverständniserklärung ihrer Eltern bzw. Erziehungsberechtigten mitführen müssen. Die Einverständniserklärung kann formlos gestaltet werden. Tipps zu den wichtigen Informationen, die darauf enthalten sein sollten, gibt das Auswärtige Amt unter diesem Link.

Wie lange sollte der Reisepass gültig sein?

Bitte beachten Sie bei Ihrer Reise nach Spanien, dass der Personalausweis für die gesamte Reisedauer gültig sein sollte. Ansonsten könnte es besonders bei Flugreisen zu Problemen kommen. Falls Sie vor Ihrem Urlaub in Zeitnot geraten, können Sie einen vorläufigen Personalausweis auf dem Bürgeramt beantragen oder sich für eine Express-Zustellung entscheiden. Das Express-Verfahren ist mit extra Gebühren verbunden.

Lesetipp: In diesen Ländern braucht man einen Reisepass

Ab 3 Monaten in Spanien besteht Meldepflicht

Wenn Sie sich länger als 3 Monate in Spanien aufhalten oder dort arbeiten wollen, müssen Sie sich beim Einwohnermeldeamtes Ihres Wohnsitzes registrieren lassen. Zusätzlich müssen Sie sich beim zuständigen Oficina de Extranjeros bzw. der Policía de Extranjeros in das zentrale Register für EU-Staatsangehörige eintragen lassen. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie dort auch die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero), die Sie für alltägliche Dinge und behördliche Anträge benötigen.