Weil Kinder bisher nicht geimpft werden können hatten Familien bisher nur wenig Möglichkeiten, diesen Sommer gemeinsam in die Ferien zu fahren. Dank der neuen Einreiseverordnung sind die Regeln nun nicht mehr so streng. Wir erklären, was das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen hat.

Leben: Susanne Hamann (sur)

Berlin - Die Impfquote steigt, die Ansteckungszahlen sinken, nach und nach gibt es immer mehr Lockerungen. Bisher durften sich aber nur vollständig Geimpfte darüber freuen, einen Teil ihrer Grundrechte zurückzubekommen und zum Beispiel wieder etwas freier reisen zu können. Für eine andere Bevölkerungsgruppe sahen die Aussichten für den Sommer dagegen nach wie vor düster aus: für Familien. Selbst wenn die Eltern bereits die rettenden zwei Spritzen bekommen haben - weil sie einen bestimmten Beruf ausüben oder Kontaktpersonen von Schwangeren und Pflegebedürftigen sind - da war immer noch die große Frage: Was passiert mit den Kindern?

 

Für unter 16-Jährige ist bisher kein Impfstoff zugelassen. Und Ungeimpfte müssen sich nach der Rückkehr aus einem Risikogebiet wie zum Beispiel Österreich oder der Schweiz für mindestens fünf Tage und bis zu zehn Tage zuhause isolieren. So steht es in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Da man kleinere Kinder ja nicht einfach unbetreut daheim lassen kann, bedeutet die Vorschrift also auch für mindestens ein Elternteil Quarantäne, ob geimpft oder nicht.

Ab sofort ist Schluss mit Einreisequarantäne

Diese von vielen als ungerecht empfundene Situation wird sich nun grundlegend ändern. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine neue, einheitliche Corona-Einreiseverordnung verabschiedet. Damit werden alle entsprechenden Verordnungen der Bundesländer aufgehoben.

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Ab sofort ist Schluss mit der Einreisequarantäne. Das gilt nicht nur für Geimpfte und Genesene, sondern auch für alle, die mit einem negativen Test nachweisen können, dass sie nicht mit Covid-19 infiziert sind. Dafür reicht ein Antigentest, der nicht älter ist als 48 Stunden ist oder ein PCR-Test, der nicht älter ist als 72 Stunden ist. Mit der Neuregelung fallen wesentliche Hürden für den Urlaub im Sommer weg. Eine kleine Ausnahme gibt es: Wenn man aus einem Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückreist gilt immer noch die Pflicht zur Quarantäne.

Dem Urlaub am Meer steht nichts mehr im Weg

Der Deutsche Reise-Verband (DRV) bejubelt die neuen Regeln: „Das ist eine ausgesprochen gute Nachricht und ein Signal der Zuversicht. Das eröffnet Urlaubern und auch den Unternehmen der Reisewirtschaft wieder eine positive Perspektive“, erklärt DRV-Präsident Norbert Fiebig. „Mit diesem Beschluss kommt die Bundesregierung unserem bereits im vergangenen Jahr ausgearbeiteten Vorschlag ‚Test statt Quarantäne‘ nach. So haben auch diejenigen, die noch keine Möglichkeit hatten geimpft zu werden, die Möglichkeit, ohne Quarantäne zu verreisen. Dem Sommerurlaub am Mittelmeer, nach dem sich so viele Menschen sehnen, steht nichts mehr im Weg.“

Österreichs Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte bereits am Dienstag am Rande des Ludwig-Erhard-Gipfels in München gefordert, dass Deutschland seine Einreisebedingungen neu regelt. Es sei ja durchaus nachvollziehbar, so Kurz, dass es Quarantäne-Regeln brauche, wenn auf der einen Seite der Grenze die Ansteckungen zehn oder 20 mal so hoch seien wie auf der anderen Seite. „Aber wenn die Ansteckungszahlen ungefähr gleich sind oder in einem Nachbarland sogar niedriger sind als im eigenen Land, dann ist dies schwer argumentierbar.“

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Vor dem Hintergrund der anstehenden Urlaubssaison wollte der Bund offenbar überall dieselben Bedingungen schaffen. Eine gute Idee, denn das bisher geltende Regelwirrwarr benachteiligte nicht nur Familien. Es war auch von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich und damit ungerecht. So musste man zum Beispiel bisher in Nordrhein-Westfalen nicht in Quarantäne, wenn man aus einem Risikogebiet zurückkam, in dem die Zahlen besser sind als im Heimatkreis.

Allerdings hat ist die Situation in einem Punkt schwieriger geworden. Bisher gab es in der baden-württembergischen Landesverordnung eine Sonderregel für Besuche bei Verwandten im Ausland. Wer Onkel, Tante, Opa oder Oma in Kroatien oder der Türkei besuchen wollte konnte bei der Rückreise mit einem negativen Test die Quarantäne abwenden. Nun muss man darauf achten, ob die Verwandtschaft in einem Hochinzidenzgebiet wohnt. Denn nach der neuen Bundesregelung macht es keinen Unterschied mehr, ob Urlauber in Regionen mit einer Inzidenz über 200 bei Verwandten oder im Hotel schlafen. Nun vermeiden Einreisende nur dann die Quarantäne, wenn sie ihre Familie nicht länger als 72 Stunden besucht haben.

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