Zum 1. Juli steigen auch in diesem Jahr wieder die Renten. Die Erhöhung fällt relativ deutlich aus. Doch hunderttausende Rentner gehen leer aus. Wir erklären, warum das so ist.

Wochenend-Magazin: Markus Brauer (mb)

Die gesetzlichen Renten von rund 21 Millionen Rentnern in Deutschland steigen zum 1. Juli 2023 – im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent. Dies ist zum zweiten Mal in Folge eine deutliche Erhöhung. Allerdings werden mehr als 700 000 Ruheständler nicht oder in geringem  Maß als andere Rentner von diesem Rentenplus profitieren.

 

Warum gehen viele Rentner bei der Rentenerhöhung 2023 leer aus?

Wenn die Rente nicht ausreicht, um den individuellen Lebensunterhalt zu bestreiten, können Rentner Sozialleistungen beantragen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Stand: 2021) erhalten mittlerweile 3,4 Prozent der rund 21 Millionen Rentner – also mehr als 700 000  – Grundsicherung. Im Vergleich zum Vorjahr mussten 2022 rund zwölf Prozent mehr Rentner Grundsicherung beantragen.

Die Rentenbezüge werden auf die Grundsicherung angerechnet. Das hat zur Folge: Steigt die Rente, sinkt automatisch die Grundsicherung und die Betroffenen gehen bei einer Rentenerhöhung – wie jetzt um 4,39 Prozent in Westdeutschland und 5,86 Prozent in Ostdeutschland - leer aus.

Wie kräftig die Renten zum 1. Juli steigen, zeigen wir Ihnen in folgender tabellarischen Übersicht:

4,39 Prozent mehr Rente im Westen – 5,86 Prozent mehr Rente im Osten:

• Rente von 500 Euro / Westdeutschland: +  21,95 Euro / Ostdeutschland: +  29,30 Euro
• Rente von 600 Euro / Westdeutschland: +  26,34 Euro / Ostdeutschland: +  35,16  Euro
• Rente von 700 Euro / Westdeutschland: +  30,73 Euro / Ostdeutschland: +  41,02 Euro
• Rente von 800 Euro / Westdeutschland: +  35,12 Euro / Ostdeutschland: +  46,88 Euro
• Rente von 900 Euro / Westdeutschland: +  39,51 Euro / Ostdeutschland: +  52,74 Euro
• Rente von 1000 Euro / Westdeutschland: +  43,90 Euro / Ostdeutschland: +  58,60 Euro
• Rente von 1100 Euro / Westdeutschland: +  48,29 Euro / Ostdeutschland: +  64,46 Euro
• Rente von 1200 Euro / Westdeutschland: +  52,68 Euro / Ostdeutschland: +  70,32 Euro
• Rente von 1300 Euro / Westdeutschland: +  57,07 Euro / Ostdeutschland: +  76,18 Euro
• Rente von 1400 Euro / Westdeutschland: +  61,46 Euro / Ostdeutschland: +  82,04 Euro
• Rente von 1500  Euro / Westdeutschland: +  65,85 Euro / Ostdeutschland: +  87,90 Euro
• Rente von 1600 Euro / Westdeutschland: +  70,24 Euro / Ostdeutschland: +  93,76 Euro
• Rente von 1700 Euro / Westdeutschland: +  74,63 Euro / Ostdeutschland: +  99,62 Euro
• Rente von 1800 Euro / Westdeutschland: +  79,02 Euro / Ostdeutschland: +  105,48 Euro
• Rente von 1900 Euro / Westdeutschland: +  83,41 Euro / Ostdeutschland: +  111,34 Euro
• Rente von 2000 Euro / Westdeutschland: +  87,80 Euro / Ostdeutschland: +  117,20 Euro
• Rente von 2100 Euro / Westdeutschland: +  92,19 Euro / Ostdeutschland: +  123,06 Euro
• Rente von 2200  Euro / Westdeutschland: + 96,58 Euro / Ostdeutschland: +  128,92 Euro
• Rente von 2300 Euro / Westdeutschland: +  100,97 Euro / Ostdeutschland: +  134,78 Euro 
• Rente von 2400 Euro / Westdeutschland: +  105,36 Euro / Ostdeutschland: +  140,64 Euro
• Rente von 2500 Euro / Westdeutschland: +  109,75 Euro / Ostdeutschland: +  146,50 Euro 

Zur Info: Ob Bezieher gerade von niedrigen Renten tatsächlich ein Rentenplus erhalten, hängt davon ab, ob und wie viel Grundsicherung sie zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Rente erhalten. Die hier vorgestellten Zahlen sind deshalb auch nur Beispielrechnungen.

Wie hoch ist das Bürgergeld?

Seit 1. Januar hat das Bürgergeld die bisherige Grundsicherung Hartz IV abgelöst. Die Grundsicherung beträgt seitdem 502 Euro für Alleinstehende sowie 451 Euro für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft.

Das Geld erhält, wer erwerbsfähig (oder auch Rentner) ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kann und andere, vorrangige Leistungen (etwa Arbeitslosengeld, Wohngeld oder Kinderzuschlag) nicht ausreichen. Allerdings: Auch nicht erwerbsfähige Personen, die mit Berechtigten des Bürgergelds in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, bekommen es.

Und: Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II, also Hartz IV, oder Sozialgeld hatte, hat seit dem 1. Januar 2023 ebenfalls einen Anspruch auf Bürgergeld.

Wozu dient die Grundsicherung?

Das Bürgergeld ist Teil der aus Steuergeldern staatlich finanzierten Sozialleistungen. Es soll den Lebensunterhalt von bedürftigen Menschen – wie beispielsweise Bezieher von niedrigen Renten – sicherstellen.

Wenn die Einkünfte im Alter oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den Lebensunterhalt ausreichen, kann ein Deutschland lebender Bürger Grundsicherung beantragen. Darin sind alle Leistungen enthalten, die nach dem Sozialhilferecht gezahlt werden.

Warum werden nicht alle Rentner exakt zum 1. Juli mehr Rente bekommen?

Die Rentenerhöhung führt nicht dazu, dass jeder Rentner automatisch zum 1. Juli einen höheren Rentenbetrag auf seinem Konto hat. Die monatliche Rente wird in der Regel „nachschüssig“ ausgezahlt. Was bedeutet das? Eine regelmäßig wiederkehrende Zahlung wie die Rente wird erst am Ende eines Zahlungszeitraums geleistet – also am Monatsende für den abgelaufenen Monat. Die meisten Versicherten erhalten ihre Rente demnach am letzten Bankarbeitstag des Julis für eben diesen Monat. In diesem Betrag ist dann auch die Rentenanpassung 2023, inkludiert.

Was bedeutet die Einkommensteuerpflicht für Rentner?

Durch die Erhöhung der gesetzlichen Renten zum 1. Juli rutschen nach Berechnungen des Bundesfinanzministeriums rund 109 000 Ruheständler zusätzlich in die Einkommensteuerpflicht.

Umgekehrt fallen durch die zum 1. Januar erfolgte Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags rund 195 000 Ruheständler aus der Steuerpflicht. Insgesamt sind in Deutschland knapp sechs Millionen Rentner einkommensteuerpflichtig.

Können Ruheständler durch die Rentenanhebung erstmalig steuerpflichtig werden?

Ja, und zwar dann, wenn ihre Jahresrente nach Abzug ihres individuellen Rentenfreibetrags und steuermindernder Ausgaben – wie Krankheitskosten oder haushaltsnahen Dienstleistungen – den Grundfreibetrag von 10 908 Euro für Alleinstehende überschreitet.

Das hat zur Folge: Die Abgabe einer Steuererklärung wird dann zur Pflicht. Für Verheiratete gilt der doppelte Grundfreibetrag. Sie werden steuerpflichtig, sobald nach Abzügen in Summe mehr als 21 816 Euro Jahresrente übrig bleiben.