Im Prozess um den Kelterbrand in Rommelshausen gibt es einen klaren Freispruch. Das Amtsgericht Waiblingen kann die Schuldfrage nicht lösen.

Waiblingen - Die Richterin Dotzauer musste sich nach der Zeugenvernehmung und den Plädoyers nicht einmal zurückziehen, um zu einem Urteil zu kommen. Sofort im Anschluss an die Verhandlung am Waiblinger Amtsgericht verkündete sie den Freispruch für Achim K. und Michael F. (Namen geändert). Die beiden waren wegen fahrlässiger schwerer Brandstiftung angeklagt gewesen.

 

Hochsprungmatten haben sich entzündet

Als die Alte Kelter in Rommelshausen am 15. September 2012 fast vollständig den Flammen zum Opfer fiel, war die Ursache des verheerenden Feuers schnell gefunden. Hochsprungmatten, die allzu nah an einem 500-Watt-Scheinwerfer gelagert waren, hatten sich entzündet und das alte Gemäuer in Brand gesteckt. Gestern mussten sich nun zwei Helfer der Tischtennisabteilung der SpVgg Rommelshausen vor dem Amtsgericht Waiblingen dafür verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, dass sie beim Aufräumen nach einem Abteilungsfest Ende Juli den Mattenwagen zu nah am Strahler deponiert und damit den Brand verschuldet hätten.

Die Ermittlungen der Polizei konzentrierten sich darauf, wer in den Wochen vor dem Feuer von der Gemeinde Kernen einen Schlüssel für die Alte Kelter bekommen hatte, die als Lager und Festort genutzt wurde. Aus den Zeugenaussagen und Skizzen, die gefertigt wurden, schlossen die Ermittler auf die beiden Angeklagten. Laut Unterlagen der Kripo waren Achim K. aus Weinstadt und der Kernener Michael F. von der Tischtennisabteilung die letzten, die in der Alten Kelter waren. Die Rechtsanwältin von Achim K. hatte aber ihrerseits ebenfalls eine Liste von der Verwaltung bekommen, aus der hervorging, dass nach den Tischtennisspielern noch andere die Alte Kelter genutzt haben. Herbert Hagenlocher, der Vorsitzende der SpVgg, war einer davon. „Wir haben im August die Vereinsgaststätte renoviert und altes Mobiliar in die Kelter eingeräumt.“

Zwar war auch der Vertreter der Anklage nicht glücklich darüber, dass zwei Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren, vor Gericht saßen, doch er blieb dabei, dass die beiden beim Aufräumen den Mattenwagen bewegt haben müssen. „Es gibt sonst einfach niemand.“ Die Verteidiger plädierten auf Freispruch, und ihre Mandanten versicherten, sie hätten den Mattenwagen nicht bewegt. „Ich wusste zunächst nicht einmal, dass es ein Mattenwagen war, ich dachte, es sei ein Mattenstapel“, sagte Michael F..

Die Richterin glaubt den beiden Angeklagten

Die Richterin glaubte den beiden. In den sechs Wochen zwischen dem Tischtennisfest und dem Brand seien noch andere Personen in der Alten Kelter gewesen. „Aus dieser Zeit gibt es Fotos mit drei verschiedenen Standorten des Mattenwagens.“ Es sei völlig unklar, auf welche Weise er letztlich in die Nähe des Strahlers gekommen sei, sagte Dotzauer. „Ohnehin ist es ein Unding, solche Strahler zu installieren, ohne deutlich sichtbare Warnhinweise, dass man nichts in der Nähe lagern darf.“