Stuttgart 21: Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen Konzernchef Lutz und weitere Topmanager des Staatskonzerns wird es so schnell kein Ergebnis geben.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin/Stuttgart - Im laufenden Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin gegen fünf amtierende und frühere Topmanager der Deutschen Bahn AG wegen Verdachts der Untreue beim Weiterbau von Stuttgart 21 ist nicht so bald mit einer Entscheidung zu rechnen, ob es zur Einstellung oder Anklage kommt. Das Prüfverfahren sei noch nicht abgeschlossen, der Ausgang offen, sagte der Sprecher der Ermittlungsbehörde, Martin Steltner, unserer Zeitung.

 

Bei der Deutschen Bahn AG hatte man wie schon in früheren Fällen mit einer raschen Einstellung der Ermittlungen gegen die Konzernspitze gerechnet. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt. Vielmehr sah die Staatsanwaltschaft zumindest einen Anfangsverdacht und hat, wie ausdrücklich bestätigt wird, ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet (Az 242 Js 258/17). „Es sind zahlreiche und sehr umfangreiche Unterlagen eingetroffen, deren Prüfung einige Zeit erfordert“, betont Steltner.

Die Ermittlungen wurden durch zwei detaillierte Strafanzeigen des Rechtsanwalts Eisenhart von Loeper sowie des ehemaligen Richters Dieter Reicherter ausgelöst. Die beiden Juristen werfen Bahnchef Richard Lutz und seinem Vize Ronald Pofalla fortgesetzte gemeinschaftliche Untreue vor. Zuvor hatten die S 21-Kritiker im Februar eine umfangreiche Strafanzeige mit 30 Anlagen gegen das frühere DB-Führungsduo Rüdiger Grube und Volker Kefer sowie den amtierenden Aufsichtsratschef Utz-Hellmuth Felcht erstattet. Beide Verfahren wurden laut Staatsanwaltschaft inzwischen verbunden.

Nach Ansicht der Juristen schade die DB-Spitze mit dem S21-Weiterbau wissentlich dem Konzern und begehe damit fortgesetzte Untreue. Das Projekt werde trotz extremer Mehrkosten, fehlender Wirtschaftlichkeit, kaum beherrschbarer Bau- und Betriebsrisiken sowie ungesicherter Finanzierung zum Schaden des größten Staatsunternehmens weitergeführt. Dabei sei der Bahn-Spitze längst bekannt, dass es billigere, effizientere und weniger riskante Alternativen für den Umbau des Bahnknotens am Neckar gebe.

DB: Vorwürfe sind unbegründet

Der Konzern weist die Vorwürfe zurück. Die Vorwürfe seien „unbegründet“, erklärte ein Sprecher der Deutschen Bahn AG auf Anfrage. Schon in der Vergangenheit habe die Staatsanwaltschaft Berlin mehrfach Strafanzeigen zurückgewiesen und die Verfahren eingestellt. „Wir sehen insofern keine neue Sachlage“, betont das bundeseigene Unternehmen, das von den Ermittlern zur Stellungnahme aufgefordert wurde.

Die Ermittlungen ziehen sich nach Informationen unserer Redaktion auch deshalb hin, weil die zuständige Staatsanwältin zunächst erkrankte und inzwischen die Abteilung gewechselt hat. Nun müsse sich erst ein neuer Kollege in die komplexe Materie einarbeiten, heißt es.

Loeper und Reicherter gelten als sehr hartnäckige und versierte S21-Kritiker. So setzte Loeper vor Gericht die Freigabe und später auch die Entschwärzung interner S21-Vermerke des Bundeskanzleramts durch, das damals von Pofalla geleitet wurde und den Weiterbau wünschte. Nach der Einstellung früherer Strafanzeigen erhob der Anwalt Rechtsbeschwerden beim Berliner Generalstaatsanwalt sowie beim Justizsenator und zeigte einen Staatsanwalt wegen Verdachts der Strafvereitelung im Amt an.

Grüner Justizsenator in Berlin

Damals leitete den Berliner Justizsenat noch ein CDU-Mann, inzwischen hat mit Dirk Behrendt ein Politiker der eher S21-kritischen Grünen das Amt übernommen. Zu seinen Oppositionszeiten habe Behrendt betont, die Strafanzeigen müssten nach Recht und Gesetz und nicht nach politischen Vorgaben geprüft werden, betont Loeper. Darauf setze man.

„Die DB-Aufsichtsräte dürfen nicht wissentlich Schäden für die Bahn in Kauf nehmen, sonst machen sie sich der Untreue schuldig“, sagt der Anwalt. Im laufenden Strafverfahren komme es daher darauf an, was die Bahn-Spitze über Baurisiken wie die Anhydrit-Gefahren, über Mehrkosten und deren fehlende Finanzierung, die Unwirtschaftlichkeit und die Kapazitätsengpässe von S21 gewusst habe.

Auf Unkenntnis oder Gutgläubigkeit könne sich die DB-Spitze in den vier Punkten, auf die sich der Untreue-Vorwurf stütze, nicht berufen, betont der Jurist. Der DB-Aufsichtsrat habe vor den Sitzungen nachweislich umfangreiche Schriftsätze und Gutachten zur Aufklärung erhalten. Das habe man der Staatsanwaltschaft auch umfassend belegt. Eine schnelle generelle Einstellung des Verfahrens sei dadurch erschwert.