Ein Paparazzo verdient sein Geld, indem er berühmte Menschen fotografiert. Keine Pose ist für ihn zu alltäglich. Auch in Zeiten von Instagram und Millionen von Schnappschüssen und Selfies aus dem Alltag der Prominenten hat sich das nicht maßgeblich geändert. Schließlich ist der Paparazzo auf das aus, was der Star gerade nicht von sich preisgeben möchte und was die Leser von Boulevardmagazinen beim Friseur oder im Wartezimmer gerne konsumieren. Für einen guten „Abschuss“ zahlen diese Magazine und Zeitungen vierstellige Beträge, teilweise auch mehr.
Johansson prangert mangelnden Schutz von Gesetzeswegen an
Immer wieder kommt es – vor allem in Hollywood – zu regelrechten Verfolgungsjagden zwischen Prominenten und Fotografen. 1997 starb die damalige Prinzessin von Wales bei einem Autounfall in Paris, nachdem sie von Paparazzi verfolgt worden war. Nach dem Tod von Diana wurde in der Öffentlichkeit lange über die Arbeit der Paparazzi debattiert. Ein Gericht urteilte elf Jahre später, dass ihr Fahrer und die sie verfolgenden Paparazzi mitverantwortlich für den Unfall seien.
Ein Umdenken in der Szene konnte der Medienanwalt Christian Schertz seither dennoch nicht beobachten. In einem Interview mit dem Deutschlandfunk sagte Schertz 2017, es gäbe immer wieder Fälle, in denen Mandanten klagten – wegen „Verfolgungen am Strand, in privaten Momenten mit Kindern, beim Krankenhausbesuch“.
„Unerträglichen Hetzjagden“ seien seltener geworden
Für Aufsehen sorgte zum Beispiel der Fall der britischen Herzogin Catherine und die Oben-ohne-Fotos von ihr, die das Magazin „Closer“ veröffentlicht hatte. Dieses zeigte 2012 offenbar mit einem Teleobjektiv aufgenommene Bilder der Herzogin auf der Terrasse eines Privatanwesens in der südfranzösischen Provence. Gegen zwei Verantwortliche des Magazins wurden Höchststrafen von jeweils 45 000 Euro verhängt. Laut Anwalt Schertz sind die rechtlichen Schranken härter geworden – insofern seien die seiner Meinung nach „unerträglichen Hetzjagden“ seltener geworden.
Scarlett Johansson sieht das anders. „Viele Paparazzi haben eine kriminelle Vergangenheit und werden kriminell handeln, um an ihre Schnappschüsse zu kommen.“
Anfang März hat das Kölner Landgericht im Fall des Paparazzi-Streits um den Sänger Herbert Grönemeyer zwei Fotografen zu Bewährungsstrafen wegen Falschaussage und falscher Verdächtigung verurteilt. Die Männer hatten nach einer Auseinandersetzung mit dem Sänger ausgesagt, dass sie durch ihn schwer verletzt worden seien. Ein Gutachter stellte fest, dass Grönemeyer sie nur leicht berührt habe. Ende 2014 hatten die Männer am Flughafen Köln/Bonn den Sänger sowie seine damalige Lebensgefährtin und seinen Sohn fotografiert. Seine Familie sei für die Öffentlichkeit tabu, sagte Grönemeyer, deshalb sei er auch auf die Fotografen zugestürmt und habe sie an weiteren Fotos gehindert.
Es gab genügend Fälle, in denen die Prominenten das Nachsehen hatten. Allein Ernst August von Hannover, der wohl berüchtigteste deutsche Paparazzi-Jäger, hat ein halbes Dutzend Gerichtsverfahren verloren und wurde zu mehreren sechsstelligen Summen Schadenersatz verurteilt. So prügelte er 1998 mit seinem Regenschirm auf einen Kameramann und einen Fotografen ein. Dies brachte ihm die Spitznamen „Prügelprinz“ oder „Prügelaugust“ ein.
Auch der US-Schauspieler Sean Penn griff 2009 einen Paparazzo an und wurde zu einer Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Der britische Schauspieler Hugh Grant hat 2007 einem Fotografen mit einer Dose Bohnen beworfen, kam jedoch ohne Gerichtsverfahren davon. Später zitierte man ihn mit den Worten: „Ich dulde dieses Pressepack nicht in meiner Nähe. Sie halten sich für Journalisten, sind aber nichts weiter als nutzlose, armselige Hooligans. Ich hasse sie!“
Britney Spears war ein bereitwilliges Opfer
Wie ambivalent das Verhältnis zwischen Fotograf und Promi sein kann, zeigt das Beispiel von Prinzessin Diana. Sie pflegte eine Hassliebe zu den Medien. Einerseits nutzte sie Fotografen für ihre Zwecke, andererseits gab sie das gejagte Opfer. Auch die US-Sängerin Britney Spears hat ein zwiespältiges Verhältnis zu den Paparazzi. Eine Zeit lang war die in den Jahren 2007 und 2008 strauchelnde Sängerin ein gefundenes Fressen für die nach Sensationen gierenden Fotografen.
Aber Britney Spears war ein bereitwilliges Opfer. Mit einem Skandalfotografen war sie sogar ein paar Monate lang liiert. Nach einem Alkohol- und Drogenabsturz musste die Sängerin 2008 mit dem Rettungswagen in ein Krankenhaus gebracht werden. Dutzende Fotografen versuchten Bilder durch die Fensterscheibe des Transporters zu machen. Das polarisierende Phänomen der Paparazzi hat die US-Sängerin Lady Gaga 2009 in ihrem gleichnamigen Hit vertont. Im Text verwischen die Grenzen zwischen Stalking und Star-Obsession: „I’m your biggest fan, I’ll follow you until you love me“ (auf Deutsch: „Ich bin dein größter Fan, ich folge dir bis du mich liebst“).
Paparazzi, Prominente und das Gesetz
Caroline von Monaco erwirkte 2004 ein entscheidendes Urteil vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, das das Ablichten von Prominenten in Alltagssituationen erheblich erschwert. Auch in Kalifornien wurde 2006 das Recht auf Privatsphäre über das Recht der Pressefreiheit gestellt. In der Hochburg des Showbusiness trat ein Gesetz in Kraft, das die Verfolgung durch Fotografen verbietet und mit Geldstrafen belegt.
Paparazzi können laut der Kölner Rechtsanwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke nicht per Gesetz kriminalisiert werden, da ihre Tätigkeit von der Pressefreiheit gedeckt ist. Allerdings gibt es zivilrechtliche Grenzen in Bezug auf das Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild. Zum anderen gibt es strafrechtliche Grenzen, sollte es zu Handgreiflichkeiten kommen. Es besteht auch ein Notwehrrecht des Prominenten.