Hat Stefan Mappus im Untersuchungsausschuss zum 30. September eine Falschaussage gemacht? Die Justiz sieht dafür keinen Anfangsverdacht.
Stuttgart - Die Stuttgarter Staatsanwaltschaft hat aufgrund der Anzeige des ehemaligen Vorsitzenden Richters am Landgericht, Dieter Reicherter, kein Ermittlungsverfahren gegen den Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage eingeleitet. Es bestehe aus Sicht der Behörde kein Anfangsverdacht, so die Pressestaatsanwältin Claudia Krauth. Wie berichtet, wirft Reicherter dem Regierungschef vor, sich in Widersprüche zu anderen Zeugenaussagen vor dem Untersuchungsausschuss zum Polizeieinsatz im Schlossgarten vom 30. September 2010 verwickelt zu haben.
So habe Mappus vor dem Ausschuss gesagt, die Baumfällaktion habe mit Blick auf seine für den 7. Oktober geplante Regierungserklärung keinerlei Rolle gespielt. Andere Zeugen hatten dagegen laut Anzeige erklärt, der Termin für die Mappus-Rede sei für den Zeitpunkt des Einsatzes entscheidend gewesen. Laut Pressestaatsanwältin stützt der Exrichter seine Anzeige aber nur auf Sekundärquellen, nämlich auf die Bewertung der Ausschussminderheit von SPD und Grünen. Zudem habe er „selektiv zitiert“. Man müsse die Zitate im Zusammenhang mit der Gesamtaussage des Ministerpräsidenten im Originalprotokoll bewerten, was die Staatsanwaltschaft nun selbst tun werde. „Wir prüfen die Vorwürfe auf dieser Basis.“
Die Grünen im Landtag sind derweil „sehr erstaunt“, dass die Behörde die Ermittlungen mit Hinweis auf Sekundärquellen abgelehnt hat. Die in der Anzeige mit Quellenangaben versehenen Aussagen seien von Flügel-TV übertragen worden sowie im Protokoll der Sitzungen nachzulesen.