Das richtige Bauchgefühl hatten Zollbeamte bei einer Kontrolle am Stuttgarter Flughafen: Eine Reisende und ihre Tochter kamen ihnen verdächtig vor. Das Gefühl täuschte nicht: Die Frau versuchte Goldschmuck im Wert von mehreren Tausend Euro zu schmuggeln.

Lokales: Wolf-Dieter Obst (wdo)

Stuttgart - Man nennt es den richtigen Riecher – oder ein Bauchgefühl. Der Bauch einer 43-jährigen Passagierin war es jedenfalls, der das Interesse von Zöllnern geweckt hatte, nachdem sie mit einem Flieger aus Istanbul in Stuttgart gelandet war und zusammen mit ihrer 23-jährigen Tochter den grünen Ausgang für anmeldefreie Waren nehmen wollte. Die Kontrolle wurde zum Volltreffer: Bei der Frau wurde Goldschmuck im Wert von knapp 6300 Euro entdeckt, dazu ein Brautkleid für 1700 Euro. Dafür wären Steuern fällig gewesen. Jetzt wird die Hochzeit der Tochter noch viel teurer.

 

„Es kommt nicht selten vor, dass bei Reisen von und in die Türkei große Geldbeträge oder teure Schmuckstücke transportiert werden“, sagt Thomas Seemann, Sprecher des Hauptzollamts Stuttgart. Entsprechend gehört es auch zu den Aufgaben der Zöllner, bei entsprechenden Flügen auch mal genauer hinzuschauen, weil die Bedingungen für Wertsachen und Mitbringsel bei Nicht-EU-Ländern strenger sind. Am Mittwoch zum Mittagszeit fielen die 43-Jährige und ihre Tochter am Ausgang der Gepäckausgabehalle auf und wurden zur Kontrolle gebeten.

Die Beamten schauten ins Gepäck und fanden einzelne Kaufbelege. „Nur der Schmuck dazu fehlte“, so Seemann. Die Zöllner sprachen die beiden Frauen gezielt darauf an – doch Mutter und Tochter blieben bei ihrer Aussage, keinen Goldschmuck dabei zu haben. Doch die Schlinge zog sich damit nur noch enger zu.

Die 43-Jährige musste nunmehr zur Leibesvisitation – und damit flog der Schmuggel endgültig auf. Eine Zoll-Mitarbeiterin entdeckte eine gefüllte Damenstrumpfhose um den Bauch geschlungen. Prallt gefüllt mit etwa einem Dutzend sauber eingenähten Goldschmuckstücken. Zusammen mit einem Brautkleid war diese Ware etwa 8000 Euro wert.

Höchstwert für Mitbringsel aus Nicht-EU-Staat: 430 Euro

Für den Zoll ist der Fall offensichtlich: Die 43-Jährige hatte sich die Einfuhrabgaben für die Wertsachen sparen wollen. Mit dem Schmuggelversuch erlebte sie jedoch eine Bauchlandung: „Gegen die Reisenden wurden ein Steuerstrafverfahren eingeleitet“, sagt Zoll-Sprecher Seemann, „außerdem sind die Waren beschlagnahmt worden.“ Die Einfuhrabgaben hätten 1925 Euro betragen – zusammen mit der Geldstrafe dürfte das noch viel teurer werden. Immerhin: Die beiden in Deutschland lebenden Frauen mussten keine Sicherheitsleistung hinterlegen.

Wer als Urlauber hochwertigen Schmuck oder teure Elektronik aus einem Nicht-EU-Land korrekt einführen will, muss wissen: Pro Person darf die Ware höchstens 430 Euro wert sein.