Ein Bürger will im Ort künftig Schnaps brennen.

Rutesheim - Es ist ein ungewöhnlicher, weil hochprozentiger Antrag, über den die Mitglieder des Technischen Ausschusses in ihrer jüngsten Sitzung zu befinden hatten. Ein Rutesheimer Bürger will im Anschluss an seine Garage eine kleine Schnapsbrennerei bauen.

 

Die Interessenten sind eine Familie, die vor einigen Jahren aus dem Hohenlohischen nach Rutesheim gezogen ist. Mit der Betriebsauflösung der elterlichen Hofstelle in Büttelbronn, einem 500-Seelen-Dorf bei Öhringen, soll nun das für den ehemaligen landwirtschaftlichen Betrieb geltende Brennrecht übernommen werden. Das ist auch für die Erben möglich, nachdem sie sich einer Überprüfung durch die Zollbehörde stellen müssen.

Höchstmenge darf nicht überschritten werden

Landwirtschaftliche Betriebe, die auch über Ländereien verfügen können aus diesem Grund das Brennrecht bekommen haben. Das sind Abfindungsbrennereien, was bedeutet, dass der erzeugte Alkohol im Voraus anhand von amtlichen Ausbeutesätzen verbindlich errechnet wird. Die Höchstmenge von 300 Liter reinen Alkohols darf in der Abfindungsbrennerei nicht überschritten werden.

Definiert sind diese Destillen als landwirtschaftliche Nebenbetriebe, die hauptsächlich in Baden-Württemberg, dem Saarland, Rheinland-Pfalz und Bayern angesiedelt sind. Der Grund für die geografische Begrenzung ergibt sich aus der Geschichte, da hier die Bauern häufig Obst anbauten und daher die Brennlizenzen benötigten, um das Obst weiter verwerten zu können.

Vier bis fünf Brennvorgänge im Jahr

Als eine Brennerei für maximal 300 Liter Alkohol ist auch die in Rutesheim gedacht, erläuterte Gerd Kohm den Gemeinderäten. Er ist im städtischen Bauamt für Baurecht zuständig und hat die formlose Anfrage vorgetragen. Der geplante Anbau für die Destille ist etwa 4,5 auf etwa drei Meter groß.

Um diese gesetzlich begrenzte Menge an Alkohol herstellen zu können, sind etwa vier bis fünf Brennvorgänge im Jahr notwendig, die dann jeweils etwa zwei Stunden dauern. Der Brennkessel soll mit Holz befeuert werden. Dafür ist vorher eine Inspektion und Abnahme des Ofens durch einen Schornsteinfegermeister zwingend. „Von einer Geruchsbelästigung ist nicht auszugehen, denn die Destille muss hermetisch verschlossen sein, lediglich beim Öffnen ist Alkohol-Geruch möglich“, sagte Kohm. Mit einem Renninger Landwirt sei vereinbart, dass die Maische-Reste auf seinen Äckern ausgebracht werden können.

Der Ausschuss stimmt zu

Dass keine Geruchsbelästigung entstehe, zeige auch das Beispiel Perouse, wo in der Waldenserstraße eine ähnliche Brennerei problemlos und ohne Beanstandungen aus der Nachbarschaft funktioniere, meinte der Fachmann für Baurecht. Den Großteil des notwendigen Obstes wird der potenzielle Brenner bis auf Weiteres aus dem Hohenlohischen beziehen. Aber er führt auch Gespräche mit örtlichen Obstbauern, um aus ihren Früchten Hochprozentigen zu brennen.

„Eine solche Anlage im Ort ist vertretbar“, meinte Gerd Kohm. Das sah auch der technische Ausschuss so und billigte einstimmig das Vorhaben.