Selbstbestimmungsgesetz Neues Geschlecht auf dem Standesamt festlegen

Die Ampelkoalition will das Ändern des Geschlechts vereinfachen. Foto: 7aktuell.de/Andreas Friedrichs

Das 40 Jahre alte Transsexuellengesetz soll abgeschafft und durch ein neues ersetzt werden. Damit könnten bereits Jugendliche mit Einverständnis der Eltern sowie Erwachsene mit einer einfachen Erklärung Vorname und Geschlecht selbst ändern.

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Die Ampelkoalition will Transsexuellen eine Geschlechtsänderung im Pass deutlich erleichtern. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) stellten dazu Eckpunkte vor. Personen, die sich nicht mit ihrem biologischen Geschlecht identifizieren, sollen demnach durch eine einfache Erklärung auf dem Standesamt ihren Vornamen und ihr Geschlecht ändern können. Die wichtigsten Fragen und Antworten zu den geplanten Neuerungen im Überblick:

 

Warum plant die Bundesregierung, das Transsexuellengesetz abzuschaffen?

Das Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 regelt, dass Personen, die sich fremd im eigenen Körper fühlen – also Personen, die die biologischen Geschlechtsmerkmale eines Mannes aufweisen, sich aber als Frau fühlen und umgekehrt –, ihr Geschlecht ändern können. Das Verfahren gilt als langwierig; die Kosten von circa 2000 Euro müssen von den Betroffenen selbst getragen werden.

Für eine Änderung des Geschlechtseintrags werden zwei psychologische Gutachten benötigt, die bestätigen, dass sich das Zugehörigkeitsempfinden des Betroffenen nicht mehr ändern werde. Am Ende entscheidet das Amtsgericht darüber. „Das bisherige Gesetz ist für die Betroffenen entwürdigend“, befand Familienministerin Paus, denn das Gesetz behandle Transsexualität wie eine Krankheit. Auch Justizminister Buschmann betonte: Die Regelung habe die Botschaft vermittelt: „Eigentlich stimmt was nicht mit euch.“ Deshalb löse die Ampel ihr Versprechen aus dem Koalitionsvertrag ein und schaffe das Gesetz ab.

Was sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor?

Sobald das neue Selbstbestimmungsgesetz in Kraft ist, können alle volljährigen Personen auf dem Standesamt ihr Geschlecht selbst festlegen. Dazu reicht eine einfache Erklärung bei dem zuständigen Standesbeamten. Etwaige Gutachten sind dann nicht mehr nötig. Nach Angaben von Bundesjustizminister Buschmann wird es voraussichtlich ein standardisiertes Formular geben.

Können auch Kinder und Jugendliche ihr Geschlecht selbst ändern?

Bei Kindern unter 14 sollen die Eltern die nötige Erklärung beim Standesamt einreichen können. Jugendliche ab 14 Jahren wiederum können – mit dem Einverständnis der Eltern – ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern lassen. Sollte ein oder beide Elternteile damit nicht einverstanden sein, muss das Familiengericht zum Wohle des Kindes entscheiden, ob es der Änderung zustimmt oder nicht. Sobald die Person 18 Jahre alt ist, kann sie die Änderung einfach vornehmen.

Was gilt es bei der Änderung zu beachten?

Bei dem Selbstbestimmungsgesetz geht es ausschließlich um die Änderung des Vornamens und des Geschlechts, welches im Pass vermerkt ist. Die Änderungen können ein Jahr lang nicht rückgängig gemacht werden. Es regelt aber nicht das Vorgehen von geschlechtsangleichenden Operationen. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2011 müssen Transsexuelle nicht zwangsläufig ihre Genitalien operativ dem gewählten Geschlecht anpassen, um eine Personenstandsänderung zu erreichen.

Wie viele Personen werden von der Gesetzesänderung voraussichtlich profitieren?

2020 haben sich 2687 Menschen in Deutschland entschieden, ihr Geschlecht im Pass ändern zu lassen. „Es gibt keine belastbaren Zahlen, ob sich aufgrund des Selbstbestimmungsgesetztes mehr Menschen dafür entscheiden werden, weil die Hürden dann geringer sind“ sagte Buschmann. Dennoch wolle er betonen, dass es egal sei, wie groß oder klein die Gruppe der Betroffenen ist: „Jeder Mensch hat ein Anrecht auf Würde.“

Wie will die Regierung gegen möglichen Missbrauch vorgehen?

„Es ist absurd zu denken, dass die Änderung des Geschlechts eine leichtfertige Entscheidung ist“, erklärte Ministerin Paus. Sie gehe nicht davon aus, dass jemand das neue Gesetz ausnutzen werde. Außerdem könne niemand wirklich überprüfen, wer sich welchem Geschlecht zugehörig fühle.

Warum sehen die Eckpunkte auch ein Bußgeld vor?

Jeder darf selbst entscheiden, ob er in der Öffentlichkeit erzählen möchte, dass er beispielsweise früher Julia hieß, jetzt aber sein Name Paul ist. Falls diese Information ohne den Willen des Betroffenen preisgegeben werde, soll laut Buschmann ein Bußgeld verhängt werden. Dadurch sollen „Zwangs-Outings“ verhindert werden.

Ab wann soll das neue Gesetz gelten – und welche Fragen sind noch offen?

Familienministerin Paus zeigte sich zuversichtlich, dass der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes noch Ende dieses Jahres im Bundeskabinett verabschiedet werde. Danach befasse sich der Bundestag damit. Für Opfer der früheren gesetzlichen Regelungen soll es Entschädigung geben, die Details sind aber noch unklar.

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