Exklusiv Die Bundestagsfraktion möchte eine rasche und umfassende Verschärfung des Sexualstrafrechts. „Mit Bildern von nackten Kindern macht man in Deutschland keine Geschäfte“, sagt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Thomas Strobl der Stuttgarter Zeitung.

Berlin/Stuttgart - Ein besserer Schutz vor Verwandten, eine spätere Verjährung und zusätzliche Präventionsmaßnahmen: Die Bundestagsfraktion von CDU und CSU fordert eine umfangreiche Änderung des Strafrechts, um Kinder und Jugendliche besser vor sexueller Ausbeutung zu schützen. In einem Positionspapier plädieren die stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Nadine Schön und Thomas Strobl dafür, zügig ein „Opferschutzpaket“ zu schnüren. „Wir sollten uns nicht auf einzelne Maßnahmen beschränken“, sagt Strobl.

 

Bundesjustizminister Heiko Maas arbeitet derzeit an einer Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie. Der CDU aber gehen die Arbeiten des sozialdemokratisch geführten Ministeriums nicht weit genug. Kinder müssten besser vor Übergriffen durch Groß- und Stiefeltern, die im selben Haus leben, geschützt werden, heißt es. Auch bei Lehrern, die eine sexuelle Beziehung mit ihren Schülern eingehen, seien Änderungen nötig. Denn Vertretungslehrer könnten derzeit nicht belangt werden. „Das sagt einem ja schon der gesunde Menschenverstand, dass das nicht geht“, sagt Strobl. Er fordert zudem einen besseren Schutz vor ungewollten Fotoaufnahmen, bei denen die Intimsphäre – beispielsweise durch Blicke unter den Rock – verletzt wird.

Zudem drängt die CDU/CSU-Fraktion auf eine zügige Umsetzung der bisher geplanten Gesetzesänderung und ihrer Vorschläge: „Wir sollten in den nächsten zwei Wochen einen Gesetzentwurf vorliegen haben“, sagt Strobl. Auch die CDU-geführten Landesregierungen in Hessen und Thüringen hatten kürzlich im Bundesrat eine zügige Umsetzung angemahnt. Aus dem Justizministerium wiederum heißt es, der Entwurf werde in den nächsten Wochen fertiggestellt. „Wir arbeiten mit Hochdruck daran“, sagt eine Sprecherin.

Künftig sollen „Posing-Bilder“, auf denen Kinder und Jugendliche nackt abgebildet sind, generell unter Strafe stehen. „Mit Bildern von nackten Kindern macht man in Deutschland keine Geschäfte“, sagt Strobl. Strafbar soll auch das Cybergrooming sein, bei dem Erwachsene im Internet aus sexuellen Motiven heraus Kontakt mit Kindern aufnehmen. „Ein weiterer Schutz wird zurzeit umfassend geprüft“, heißt es aus dem Justizministerium.