Die Überwachungskameras in der Innenstadt sind von Freitag an aktiv. Allerdings werden sie erst verzögert starten. Warum ist das so?

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Nach langem Warten ist es jetzt so weit: An diesem Freitag werden die neuen Kameras zur Videoüberwachung in der Stuttgarter City laufen. Allerdings ist es ein Start mit Einschränkungen: Zum einen fehlen noch zwei Kameras, die durch Provisorien ersetzt werden. Der Grund: „Es kam – wie bei vielen anderen Gütern auch – zu Lieferengpässen“, sagt ein Sprecher der Stadt.

 

Die Ersatzkameras stehen am Kleinen Schlossplatz und überblicken diesen sowie den Übergang zur Kronprinzstraße. Zum anderen darf während Veranstaltungen nicht gefilmt werden. Die Kameras gehen also am Freitag erst in Betrieb, wenn das Programm der Großveranstaltung Katholikentag am Abend beendet sein wird. Normalerweise laufen sie in den Nächten der Wochenenden und vor Feiertagen von 20 Uhr bis 6 Uhr. Die Stadt hat 23 Kameras installiert, zusammen mit denen des Landes sind es insgesamt 30. Sie stehen an acht Standorten, davon sind zwei im Oberen Schlossgarten, vier im Bereich Schlossplatz/Planie/Königstraße und zwei am Kleinen Schlossplatz.

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Die Kameras liefern Bilder hoch zum Polizeipräsidium am Pragsattel, wo diese live ausgewertet werden können. Im Gegensatz zu Überwachungsmodellen, bei denen nur aufgezeichnet wird, kann die Polizei also in Echtzeit reagieren und Einsatzkräfte in Bewegung setzen, wenn im überwachten Bereich etwas geschieht. Gespeichert werden dürfen die Aufnahmen nur, wenn sie als Beweismittel in einem Strafverfahren verwendet werden. Sonst müssen sie regelmäßig überschrieben werden.

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Die Videoüberwachung ist Teil des Programms, auf das sich die Stadt Stuttgart und das Land Baden-Württemberg im Sommer 2020 nach der Krawallnacht im Juni des Jahres geeinigt hatten. In einer ersten Stufe hatte das Land rund ums Neue Schloss, das Sitz des Finanzministeriums ist, Kameras zur Verfügung gestellt. Diese überblickten den Bereich des Eckensees, den Durchgang vom Schlossgarten zum Schlossplatz und den Schlossplatz bis zum Fuß der Freitreppe.