Jetzt ist es endgültig: Das Openair-Festival „Sindelfingen rockt“ darf nicht auf dem Marktplatz abgehalten werden. Die Stadt ist mit ihrer Beschwerde gegen die Entscheidung gescheitert. Auch ein Kompromissvorschlag wurde abgelehnt.

Sindelfingen - Der Verwaltungsgerichtshof Mannheim hat am Dienstag die Beschwerde der Stadt Sindelfingen gegen die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts abgewiesen. Damit kann auch das letzte Konzert von „Sindelfingen rockt“ an diesem Mittwoch nicht auf dem Marktplatz stattfinden.

 

Eine Anwohnerin hatte gegen die Konzerte geklagt. Diese sollten an fünf Mittwochabenden von 18 bis 20 Uhr auf dem Marktplatz stattfinden. Auch ein früheres Konzertende lehnte die Klägerin ab. Das Verwaltungsgericht Stuttgart gab ihr recht. Daraufhin war der Veranstalter auf das Gelände des Möbelhauses Hofmeister ausgewichen. Dort könne auch das letzte Konzert stattfinden, befand das Gericht.

Das Interesse der Klägerin nach Schutz vor Lärm sei höher zu bewerten als das wirtschaftliche Interesse des Veranstalters und der Wunsch der Stadt nach Innenstadtbelebung.