Stuttgart/Filderstadt - Die Übeltäterin hatte was zu bieten. Ihre Maße: 18-42-4. Die Atlas-Zeder, die über Jahrzehnte in einem Garten im Filderstädter Teilort Plattenhardt stand, war 18 Meter hoch, hatte einen Stammdurchmesser von 42 Zentimetern und verankerte ihre Wurzeln vier Meter tief in der Erde. Die dortige Kombination aus nicht besonders standfestem Tonboden und sehr triebhaften Wurzeln sind die Zutaten eines aufsehenerregenden Rechtsstreits, der am Dienstag in der Berufung vor dem Oberlandesgericht Stuttgart mit einem Vergleich beigelegt worden ist. „Es ist zu hoffen, dass dies auch ein Schlusspunkt unter dem Streit zwischen Nachbarn ist“, sagte der Vorsitzende Richter Hans-Joachim Rast am Ende.
Risse zum ersten Mal vor sieben Jahren aufgetreten
„Der juristisch sehr interessante Fall“, wie Richter Rast betonte, hat seinen Anfang im Jahr 1985 genommen. Damals pflanzten Ursula Pfeffer und ihr vor vier Jahren verstorbener Mann eine Atlas-Zeder im Garten vor ihrem Reiheneckhaus. Das nordafrikanische Nadelgewächs machte die neben den Pfeffers wohnende Familie D. für Risse in ihren Wänden und Schäden am Dach verantwortlich, die vor sieben Jahren erstmals aufgetreten sind. Ursula Pfeffer behauptete dagegen immer wieder, für die massive Beschädigung am Haus der Nachbarn sei ein Wasserrohrbruch und das Entfernen einer Wand verantwortlich. Die 82-Jährige hielt es deshalb auch für ungerechtfertigt, dass ihre Zeder 2019 auf Anordnung gefällt worden war.
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Dass die Wurzeln der Pfefferschen Zeder Einfluss auf das Sinken des Nachbarhauses hatten, steht nach dem Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen aber seit längerer Zeit fest. Die als trinkfreudig geltende Zeder hatte so viel Flüssigkeit aus dem wasserhaltigen Tonerde gezogen, dass sich der Boden unter dem Haus der benachbarten Familie um etwa fünf Zentimeter senkte. Klaffende Risse in den Wänden waren die Folge – und eine Klage. In deren Folge wurde Ursula Pfeffer am 9. September 2021 zu einer Schadensersatzzahlung in Höhe von 111 767 Euro verurteilt. Dagegen ging die Beklagte mit ihrem Verteidiger Christoph Wütherich in Berufung.
Beklagte muss nur noch 25 000 Euro bezahlen
Beide Seiten stimmten dort nun dem Ausgleichsvorschlag von Richter Hans-Joachim Rast zu, der im Pflanzen der Zeder weder etwas Vorsätzliches noch eine strafwürdige Fahrlässigkeit erkennen kann: „Niemand konnte damals ahnen, was passiert.“ Ursula Pfeffer muss nun nur noch 25 000 Euro an die Klägerfamilie zahlen. Der Betrag lässt sich auf 17 733 Euro verringern, wenn er binnen sechs Wochen beglichen wird. Somit hatte die Warnung des Richters Erfolg, dass es im Fall eines Urteilsspruchs für die Verliererseite ganz schwer werden dürfte, in letzter Instanz vor dem Bundesgerichtshof die Entscheidung noch einmal zu kippen. Weil es für diesen Fall kein passendes Gesetz gebe.
Teure Ausbesserung nicht nötig
Dass Ursula Pfeffer jetzt deutlich billiger wegkommt, hängt auch der veränderten Situation vor Ort ab. Nachdem sich der Boden mit Atlas-Zeder um fünf Zentimenter gesenkt hatte, entwickelte er sich ohne Baum zuletzt wieder zwei Zentimeter nach oben. Somit sind laut Gutachter die teuren Ausbesserungen am Fundament nicht notwendig. Bleiben die Renovierungsarbeiten im Haus, die nun zu zwei Dritteln von Familie D. und zu einem von Ursula Pfeffer zu tragen sind.