Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

1. Darf ich nur Inhalte veröffentlichen, wenn ich die Berechtigung dazu habe? Eigene Fotos, Urlaubsvideos oder Beiträge aus dem eigenen Blog sowie Inhalte etwa der „Creative Commons“-Lizenz dürfen verbreitet werden. Hierfür gelten aber bestimmte Bedingungen. Alle weiteren Inhalte dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber nicht gepostet werden. „In Deutschland ist das Teilen von digitalen Inhalten anders als in den USA nicht grundsätzlich erlaubt“, sagt Carsten Ulbricht. Die „Teilen“-Kultur wurde von US-Anbietern eingeführt. Mit deutschem Recht ist sie nur begrenzt kompatibel. Wenn der Rechteinhaber aber explizit eine Funktion zum Teilen seiner Inhalte anbietet, dürfen diese auch nach deutscher Rechtsauffassung weiterverbreitet werden.

 

2. Gilt das auch für sogenannte Webfundstücke? Viele Fotos wandern durchs Social Web, ohne dass klar ist, wer die Rechte an ihnen hält. Über die Bildersuche bei Google lassen sich Motive finden, die zum Teilen einladen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: „Ist der Urheber nicht aufzutreiben, (. . .) dann darf das Bild nicht verwendet werden“, schreibt der Rechtsanwalt Thomas Schwenke zum Thema Internetrecht.

3. Kann das Einbetten von Videos in mein Profil problematisch sein? Manche Videos werden ohne Erlaubnis hochgeladen. Wer den Link zum Video auf seinem Online-Profil postet, verbreitet die Raubkopie weiter. Auf Nummer sicher geht man auch hier, indem man nur selbst erstellte Videos teilt – oder solche, die auf „offiziellen“ Kanälen, also beispielsweise der Youtube-Seite einer Musikband, veröffentlicht sind. Dies gilt wiederum nur für solche Seiten, die explizit zur Weiterverbreitung der Inhalte einladen. Fehlt der „Teilen“-Knopf, ist Weiterverbreiten problematisch. Es gibt zumindest noch kein entsprechendes Gerichtsurteil, das eingebettete Videos auf privaten Profilen ausdrücklich erlaubt.

4. Sind Links sicher, wenn ich das Vorschaubild ausschalte? Beim Einbetten eines Links zeigen Facebook und Google+ ein kleines Vorschaubild neben dem Link an. Wer an diesem Vorschaubild – so klein es auch dargestellt sein mag – keine Rechte besitzt und es veröffentlicht, begeht damit einen Urheberrechtsverstoß. „Daher sollte man bei Links auf die Vorschaubilder verzichten“, schreibt Anwalt Thomas Schwenke in seinem Blog.

5. Darf ich Inhalte zitieren, wenn ich dem Zitat eigene Gedanken hinzufüge? Das deutsche Zitatrecht stammt aus der Präinternetzeit und ist vor allem für das Zitieren von Texten verfasst worden. Dennoch gilt auch im Internet: Das Zitat muss klar als solches gekennzeichnet sein, die Quelle muss genannt werden; außerdem muss das Zitat Teil einer eigenen inhaltlichen Leistung sein. Wer auf Facebook und in anderen Netzwerken einen Text ausschnittsweise wiedergibt, sollte also eigene Gedanken hinzufügen. Auf keinen Fall sollten Nutzer ein Zitat unkommentiert posten. Bilder und Videos dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung „zitiert“ werden. Anwalt Carsten Ulbricht rät deshalb bei Pinterest, wo Bilder geteilt werden, zu besonderer Zurückhaltung.

1. Darf ich nur Inhalte veröffentlichen, wenn ich die Berechtigung dazu habe? Eigene Fotos, Urlaubsvideos oder Beiträge aus dem eigenen Blog sowie Inhalte etwa der „Creative Commons“-Lizenz dürfen verbreitet werden. Hierfür gelten aber bestimmte Bedingungen. Alle weiteren Inhalte dürfen ohne Zustimmung der Rechteinhaber nicht gepostet werden. „In Deutschland ist das Teilen von digitalen Inhalten anders als in den USA nicht grundsätzlich erlaubt“, sagt Carsten Ulbricht. Die „Teilen“-Kultur wurde von US-Anbietern eingeführt. Mit deutschem Recht ist sie nur begrenzt kompatibel. Wenn der Rechteinhaber aber explizit eine Funktion zum Teilen seiner Inhalte anbietet, dürfen diese auch nach deutscher Rechtsauffassung weiterverbreitet werden.

2. Gilt das auch für sogenannte Webfundstücke? Viele Fotos wandern durchs Social Web, ohne dass klar ist, wer die Rechte an ihnen hält. Über die Bildersuche bei Google lassen sich Motive finden, die zum Teilen einladen. Doch auch hier ist Vorsicht geboten: „Ist der Urheber nicht aufzutreiben, (. . .) dann darf das Bild nicht verwendet werden“, schreibt der Rechtsanwalt Thomas Schwenke zum Thema Internetrecht.

3. Kann das Einbetten von Videos in mein Profil problematisch sein? Manche Videos werden ohne Erlaubnis hochgeladen. Wer den Link zum Video auf seinem Online-Profil postet, verbreitet die Raubkopie weiter. Auf Nummer sicher geht man auch hier, indem man nur selbst erstellte Videos teilt – oder solche, die auf „offiziellen“ Kanälen, also beispielsweise der Youtube-Seite einer Musikband, veröffentlicht sind. Dies gilt wiederum nur für solche Seiten, die explizit zur Weiterverbreitung der Inhalte einladen. Fehlt der „Teilen“-Knopf, ist Weiterverbreiten problematisch. Es gibt zumindest noch kein entsprechendes Gerichtsurteil, das eingebettete Videos auf privaten Profilen ausdrücklich erlaubt.

4. Sind Links sicher, wenn ich das Vorschaubild ausschalte? Beim Einbetten eines Links zeigen Facebook und Google+ ein kleines Vorschaubild neben dem Link an. Wer an diesem Vorschaubild – so klein es auch dargestellt sein mag – keine Rechte besitzt und es veröffentlicht, begeht damit einen Urheberrechtsverstoß. „Daher sollte man bei Links auf die Vorschaubilder verzichten“, schreibt Anwalt Thomas Schwenke in seinem Blog.

5. Darf ich Inhalte zitieren, wenn ich dem Zitat eigene Gedanken hinzufüge? Das deutsche Zitatrecht stammt aus der Präinternetzeit und ist vor allem für das Zitieren von Texten verfasst worden. Dennoch gilt auch im Internet: Das Zitat muss klar als solches gekennzeichnet sein, die Quelle muss genannt werden; außerdem muss das Zitat Teil einer eigenen inhaltlichen Leistung sein. Wer auf Facebook und in anderen Netzwerken einen Text ausschnittsweise wiedergibt, sollte also eigene Gedanken hinzufügen. Auf keinen Fall sollten Nutzer ein Zitat unkommentiert posten. Bilder und Videos dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung „zitiert“ werden. Anwalt Carsten Ulbricht rät deshalb bei Pinterest, wo Bilder geteilt werden, zu besonderer Zurückhaltung.

6. Muss ich Rechtsverstöße auf meiner Seite selbst erkennen? Profilinhaber haften für unberechtigt auf ihren Profilseiten gepostete Inhalte nur dann, wenn sie vom Rechtsverstoß in Kenntnis gesetzt wurden und die entsprechenden Inhalte nicht schnellstmöglich entfernt haben. „Das ist für Unternehmen derzeit ein großes Thema, weniger für Privatleute“, sagt Rechtsanwalt Carsten Ulbricht.

7. Sollte ich mich am besten aus allen Online-Netzwerken abmelden? Auf Facebook und Co. Inhalte zu betrachten, die andere geteilt haben, ist völlig legal. Auch ein rein privater Austausch mit Freunden ist problemlos. Sogar der Klick auf „Gefällt mir“ ist laut Anwalt Carsten Ulbricht nicht zu beanstanden. Dass das Facebook-Profil eines durchschnittlichen 16-Jährigen 10 000 Euro „wert“ sein soll, glaubt Ulbricht nicht: „Die Rechteinhaber sind weit verstreut, und es ist kaum denkbar, dass Verstöße in diesem Maßstab geahndet werden.“ Oftmals hätten die Urheber sogar ein Interesse daran, dass ihre Inhalte möglichst häufig weiterverbreitet werden.