Sozialstaat FDP will Arbeitslosen beim Thema Umzug für einen Job mehr zumuten

Bürgergeld muss nicht nur gerecht gegenüber Hilfsbedürftigen sein, sondern auch gegenüber arbeitenden Steuerzahlern, fordert Jens Teutrine ( FDP) Foto: dpa/Jens Kalaene

Muss ein Single für einen Job aus Bremen nach Ostwestfalen-Lippe umziehen? Ja, sagt Jens Teutrine, der in der FDP-Fraktion Sprecher für das Thema Bürgergeld ist. Im Interview dringt er auch auf eine schärfere Sanktionsregeln.

Korrespondenten: Tobias Peter (pet)

Jens Teutrine, Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion für das Thema Bürgergeld, kritisiert, es gäbe oft falsche Rücksichtnahme – auf Kosten der Steuerzahler.

 

Herr Teutrine, bereuen Sie es, dass die FDP beim Bürgergeld mitgemacht hat?

Das Bürgergeld wird von vielen mit Lässigkeit und nicht mit Leistungsgerechtigkeit verbunden. Auch deshalb sehen wir Korrekturbedarf. Es ist aber nicht alles verkehrt.

Was finden Sie nach wie vor richtig?

Für die FDP sind bessere Aufstiegschancen für junge Menschen ein Herzensanliegen. In Hartz IV blieben von 800 Euro Ausbildungsvergütung gerade einmal 240 Euro netto in der Tasche. Diese leistungsfeindliche Anrechnung haben wir geändert.

Und was läuft aus Ihrer Sicht noch immer falsch?

Das Bürgergeld muss nicht nur gerecht gegenüber Hilfsbedürftigen sein, sondern auch gegenüber arbeitenden Steuerzahlern. Ich empfehle unseren Koalitionspartnern, nicht die Stimmungslage im Land zu ignorieren. Wenn Sanktionen für diejenigen, die nicht mitwirken, zu schwach ausfallen, ist das für alle, die arbeiten, inakzeptabel. Deshalb müssen wir noch einmal nachschärfen.

Aber genau das hat die Ampel doch gerade erst getan. Totalverweigerern kann bis zu zwei Monaten das Bürgergeld gestrichen werden.

Das stimmt. Die Sanktionsregeln für Totalverweigerer sind jetzt härter, als sie zuletzt bei Hartz IV waren. Die Bundesregierung schöpft hier den Spielraum, den ihr das Verfassungsgericht für Sanktionen gibt, bis an die Grenze aus. Das ist richtig so.

Und das reicht Ihnen nicht?

Die Mitarbeiter in den Jobcentern sagen in großer Mehrheit, wenn Sanktionen zu mild ausfallen, funktioniert die Zusammenarbeit schlechter. Das nimmt die FDP auf und fordert: Wer Termine wiederholt nicht wahrnimmt, muss härter als nur mit 10 Prozent sanktioniert werden. Da sollten wir 30 Prozent vom Regelsatz streichen. Bei einem Update des Bürgergelds geht es aber nicht nur um die Frage der Sanktionen. Mehrarbeit muss sich immer spürbar lohnen.

Diesem Satz werden die meisten zustimmen, er ist aber sehr pauschal formuliert.

Heute gibt es Alleinerziehende oder Familien, die ihre Stunden ausweiten – aber nach der Verrechnung mit Sozialleistungen bleibt ihnen kaum etwas zusätzlich übrig. Das darf nicht sein. Außerdem muss der Lohnabstand gestärkt werden. Wenn beim Bürgergeld die Inflation ausgeglichen wird, muss auch die arbeitende Bevölkerung bei der kalten Progression entlastet werden. Ich rate der Sozialdemokratie dringend, den Wert der Arbeit wiederzuentdecken und mit uns die Steuern zu senken. Darüber hinaus habe ich noch zwei Anliegen – auch wenn das, was ich jetzt sage, womöglich hitzige Debatten auslösen wird.

Wir hören gespannt zu.

Der Arbeitsmarkt ist in Deutschland regional sehr unterschiedlich. Ein Umzug sollte deshalb in der Verwaltungspraxis kein pauschaler Grund sein, weshalb Arbeit nicht vermitteln wird. Um es klar zu sagen: Wer etwa keine Kinder hat und keine Angehörigen pflegen muss, dem sollten wir auch einen Umzug in eine andere Region zumuten. Ein Single muss selbstverständlich aus Bremen nach Ostwestfalen-Lippe umziehen, wenn es dort einen Job für ihn gibt. Hier gibt es eine falsche Rücksicht auf Kosten der Steuerzahler.

Und was ist ihr zweiter Punkt?

Nach 8 Jahren sind 86 Prozent der geflüchteten Männer erwerbstätig. Das entspricht der Erwerbstätigenquote aller Männer in Deutschland. Bei den geflüchteten Frauen sind es gerade mal ein Drittel, die arbeiten. Das sind nicht einmal halb so viel wie in der weiblichen Gesamtbevölkerung. Das hat viele Ursachen, auch kulturelle. Es gibt aber noch einen Grund: Die Zumutbarkeitsregeln legen fest, dass eine Frau, die ein Kind bekommen hat, drei Jahre lang nichts machen muss. Bei mehreren Kindern ist man so sehr lange raus.

Die Regel soll Mütter, die sich um ihre Kinder kümmern, schützen.

Ich will Mütter mit sehr jungen Kindern auch nicht zur Arbeit verpflichten. Angebote sollte man zwar trotzdem machen. Aber dass sie nach geltender Rechtslage nicht zu digitalen Sprachkursen oder Qualifizierungen in geringen Stundenumfang verpflichtet sind, ist kontraproduktiv. Das schwächt auch die Emanzipation. Wir müssen Betreuung anbieten – aber dann auch schneller dazu verpflichten können, zum Beispiel Sprachkurse zu machen. So stärken wir die Integration.

Das Gespräch führte Tobias Peter.

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