Ein 31-Jähriger mit stattlichem Vorstrafenregister „leiht“ sich Geld von einem Bekannten gegen dessen Willen und muss sich nun wegen „räuberischem Diebstahl“ verantworten. Das Urteil fällt allerdings dann anders aus als erwartet.

Schwaikheim - Halt mal an, ich brauche Geld!“ – mit diesen Worten begann ein Abstecher in die Volksbankfiliale von Schwaikheim, der jetzt ein Nachspiel vor dem Amtsgericht Waiblingen hatte. Der 31-jährige Angeklagte hatte im März vergangenen Jahres nämlich nicht vor, selbst Geld abzuheben. Er sah vielmehr den Sohn eines Bekannten in den Bankräumen, von dem er sich Geld leihen wollte. Vom Vater hatte sich der Angeklagte zuvor schon mehrfach Geld geliehen.