Der Rechnungshof wirft dem Verkehrsministerium schwere Versäumnisse bei der Förderung der E-Mobilität vor. Die Justiz prüft, ob diese strafbar sind.
Angesichts der Vorwürfe gegen das Verkehrsministerium im Zusammenhang mit der Vergabe von Subventionen für die E-Mobilität prüft die Staatsanwaltschaft Stuttgart nun die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Es sei ein „Prüfvorgang“ anhängig, bei dem es darum geht, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliege, erklärte ein Sprecher der Behörde unserer Zeitung.
Ergibt eine solche Prüfung „zureichende tatsächliche Anhaltspunkte“ für eine Straftat, leiten Ermittler ein Ermittlungsverfahren ein, das sowohl zu einer Anklage als auch zu einer Einstellung führen kann.
Der Landesrechnungshof hatte die Vergabe von Subventionen heftig kritisiert und geht auch von Verstößen gegen das Haushaltsrecht des Landes aus. Er bemängelt insbesondere, dass keine hinreichenden Kriterien für die Notwendigkeit der Zahlungen und für deren angestrebten Erfolg festgelegt wurden, obwohl die Landeshaushaltsordnung „angemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen“ vorschreibe. Auch ein Verstoß gegen EU-Recht sei möglich.
War Programm überflüssig?
Die Förderung des Projekts „Verkehrswacht elektrisiert“, über das Bürgerinnen und Bürger von der Landesverkehrswacht angebotene Probefahrten vornehmen konnten, sei nicht erforderlich gewesen. Interessierte könnten auch ohne dieses Förderprojekt E-Fahrzeuge unterschiedlicher Hersteller kennenlernen und testen.
Der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Ulrich-Peter Kinzl hält auch das Vorliegen einer strafbaren Haushaltsuntreue für möglich. Die Gründe, die gegen die Zulässigkeit der Auszahlung an die Verkehrswacht sprechen, seien „von Anfang an ersichtlich“ gewesen.